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Dillingen: Parken ohne Parkscheibe bei Lidl – 30 Euro Strafe

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Parken ohne Parkscheibe bei Lidl – 30 Euro Strafe

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    Schilder weisen bei Lidl am Dillinger Kasernplatz darauf hin, dass eine Stunde kostenlos mit Parkscheibe geparkt werden darf. Anschließend droht eine Strafe von 30 Euro.
    Schilder weisen bei Lidl am Dillinger Kasernplatz darauf hin, dass eine Stunde kostenlos mit Parkscheibe geparkt werden darf. Anschließend droht eine Strafe von 30 Euro. Foto: Berthold Veh

    Lidl lohnt sich. So lautet jedenfalls ein Werbeslogan des Discounters. Für Isabel Graumann hat sich ihr jüngster Einkauf im Lidl am Dillinger Kasernplatz allerdings nicht so recht gelohnt. Nicht etwa, dass die Waren schlecht oder nicht preiswert gewesen wären.

    Zahlbar innerhalb von sieben Tagen

    Als die Hebamme nach ihrem Nachtdienst in der Dillinger Kreisklinik zum Einkaufen ging, hing ein Strafzettel an der Windschutzscheibe ihres Wagens. Mit einer Zahlungsaufforderung von 30 Euro, zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Andernfalls entstünden zusätzliche Mahngebühren. Isabel Graumann hat das Vorgehen empört, sie hat sich an unserer Redaktion gewandt. „Ich muss Ihnen eine E-Mail schreiben, weil ich mich massiv über die neuen Regeln auf dem Lidl-Parkplatz in Dillingen geärgert habe“, schreibt die Reimlingerin.

    Als Graumann einen Mitarbeiter der zuständigen Parkraumbewirtschaftungsfirma, der ihr Auto fotografiert und sich den Sachverhalt notiert hatte, zur Rede stellte, habe sie die Auskunft bekommen, dass es ja jetzt Schilder gebe, die darauf hinweisen, dass man eine Parkscheibe benützen muss. „Ich hatte keinerlei Ahnung von dieser Bestimmung“, sagt die Hebamme. Nachdem sie mit einer Lidl-Mitarbeiterin gesprochen hatte, habe sie drei weitere Kunden getroffen, die sich ebenfalls einen Strafzettel eingehandelt hatten. Graumann sagt: „Ich bin sehr erbost, wie Lidl mit den Kunden umspringt.“ Der Discounter müsse bei veränderter Parkplatzbenutzung seine Kunden umfänglich informieren. „Dazu reicht es nicht, zwei Schilder anzubringen, die man nur lesen kann, wenn man direkt davorsteht“, sagt die Reimlingerin. Es sei doch absolut unüblich, auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder Discounters eine Parkscheibe benützen zu müssen. „Der Kunde kann mit solch einer Regel gar nicht rechnen“, meint Graumann. Bei der Polizei koste es zehn Euro, wenn man die Parkscheibe vergisst. Die Strafe von 30 Euro, die dieses „Eintreibe-Kommando“ verhängt habe, erfülle den „Tatbestand des Wuchers“.

    Lidl will Kunden so ausreichend Parkmöglichkeiten bieten

    Lidl weist Graumanns Sichtweise auf Anfrage entschieden zurück. Die Kundenzufriedenheit stehe für das Unternehmen an erster Stelle. „Daher ist es uns wichtig, unseren Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten. Zu diesem Zweck halten wir entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für unsere Kunden frei“, teilt ein Lidl-Sprecher in Bad Wimpfen mit. In wenigen Filialen – zumeist in Innenstadtlage – werden diese Parkplätze von verschiedenen externen Dienstleistern bewirtschaftet, so auch seit Mitte März vor der Filiale in Dillingen. Der Sprecher erklärt: „Auf diesen Parkflächen weisen wir mit gut sichtbar angebrachten Schildern darauf hin, wie lange das Parken für Kunden dort kostenlos ist.“ An diesen wenigen Standorten kontrollieren Mitarbeiter des Dienstleisters die Parkdauer anhand der von den Kunden im Fahrzeug ausgelegten Parkscheibe. Die Bearbeitungspauschale des externen Dienstleisters könne bis zu 30 Euro betragen und sei somit dem öffentlichen Verkehr angepasst, sagt der Lidl-Sprecher. Dieses Verfahren beziehe sich auf eine deutliche Überschreitung der Parkzeit. Erfahrungsgemäß reiche die kostenlose Parkdauer zum Einkaufen aus. Zusätzliche Karenzzeiten ermöglichten über die freie Parkzeit hinaus auch Ergänzungskäufe in nahe gelegenen Läden oder längere Einkäufe.

    Das Unternehmen differenziert "zwischen Lidl-Kunden und Falschparkern"

    Die Abwicklung der Verwarnungen liege ausschließlich beim Dienstleister. „Lidl profitiert nicht von dem Verwarnungsgeld“, betont das Unternehmen. Der Sprecher versichert: „Mit dieser Vorgehensweise, zwischen Lidl-Kunden und Falschparkern zu differenzieren, haben wir gute Erfahrungen gemacht.“

    Isabel Graumann dürften diese Argumente wenig überzeugen. Ihren Strafzettel habe sie bisher nicht bezahlt, dazu könne sie sich noch nicht aufraffen. Sie sei „immer noch sehr erbost über das Gebaren von Lidl“.

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