Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Dillingen/Höchstädt: Frau fährt in Dillingen mit 1,7 Promille Auto

Dillingen/Höchstädt

Frau fährt in Dillingen mit 1,7 Promille Auto

    • |
    • |
    Betrunkene Autofahrer hat die Polizei im Landkreis Dillingen kontrolliert.
    Betrunkene Autofahrer hat die Polizei im Landkreis Dillingen kontrolliert. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

    Die Polizei hat am Donnerstag kurz nach 14 Uhr eine 37-jährige Autofahrerin in der Marienstraße in Dillingen kontrolliert. Die Frau machte dabei laut Polizeibericht einen sichtlich alkoholisierten Eindruck. Ein Atemalkoholtest ergab schließlich eine Alkoholisierung von über 1,7 Promille. Die Frau musste sich Blut zur Feststellung des genauen Alkoholwerts nehmen lassen, ihr Führerschein wurde sichergestellt.

    Weiter kontrollierte die Polizei am Donnerstag gegen 19.50 Uhr einen 63-Jährigen, der mit dem Auto auf der Kreisstraße DLG 15 zwischen Höchstädt und Deisenhofen fuhr. Der Mann roch nach Alkohol, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,0 Promille. Die Polizei stellte den Fahrzeugschlüssel vorübergehend sicher.

    Am Freitagmorgen gegen 5.15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Höchstädter Bahnhofstraße einen 24-Jährigen, der in seinem Auto schlief. Die Türen des Wagens waren geöffnet. Da ein Atemalkoholtest bei dem Mann über 1,5 Promille ergab, wurde zur Abwehr von Gefahren dessen Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

    Bereis am Donnerstagabend hat die Polizei in der Höchstädter Anton-Wagner-Straße eine 54-jährige Autofahrerin angehalten. Die Beamten stellten bei der Frau drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf Amphetamin. Daraufhin ordnete die Polizei bei ihr eine Blutentnahme zur Feststellung des genauen Alkoholwerts an. Ihr Fahrzeugschlüssel wurde vorübergehend sichergestellt.

    Gegen 21.10 Uhr kontrollierte in der Dillinger Straße ein Auto. Im Fahrzeug wurde eine kleinere Menge Amphetamin aufgefunden, die dem 48-jährigen Beifahrer zugeordnet werden konnte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. (AZ, bv)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden