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Dillingen/Augsburg: Radfahrer klagt: Ist dieser Radweg in Dillingen zu gefährlich?

Dillingen/Augsburg

Radfahrer klagt: Ist dieser Radweg in Dillingen zu gefährlich?

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    Kreuzungen wie diese machen das Radfahrer auf dem Radweg an der Altheimer Straße in Dillingen gefährlich, findet ein Mann, der gegen die Benutzungspflicht geklagt hat.
    Kreuzungen wie diese machen das Radfahrer auf dem Radweg an der Altheimer Straße in Dillingen gefährlich, findet ein Mann, der gegen die Benutzungspflicht geklagt hat. Foto: Jonathan Mayer

    „Persönliche Wahlfreiheit“ oder „Experimente an Schulkindern“: Deutliche Sprache gesprochen wurde jetzt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht, als es um die Benutzungspflicht eines Radweges in Dillingen ging. Ein Kläger aus Mödingen wandte sich dagegen, jenen Radweg entlang der Altheimer und der Marienstraße benutzen zu müssen. Er klagte gegen die Stadt. Ihm sei der Weg zu unsicher.

    Erst vor einigen Jahren habe er seine Liebe zum Radfahren entdeckt, erklärte der Kläger dem Gericht. So erkläre sich, warum er erst jetzt, Jahrzehnte, nachdem die Verkehrssituation zwischen Dillingen und Donaualtheim entstanden ist, klage. Für ihn ergebe sich die ungute Situation, dass er immer, wenn er mit seinem Rennrad via Dillingen in südlicher Richtung unterwegs sei, auf verschiedenen Routen gezwungen werde, aus seiner Sicht ungeeignete und teils gefährliche Radwege benutzen zu müssen. Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde erklärt, dass der Kläger zwei seiner drei Klagen über Radwege mit Benutzungspflicht vorab zurückgenommen habe. Blieb jene Klage gegen den Radweg von Donaualtheim entlang der Marien- und der Altheimer Straße samt der dortigen Bahnunterführung bis in die Große Allee in Dillingen.

    Die Stadt Dillingen gibt dem Kläger in einem Punkt recht

    Zum Ersten, so der Kläger, sei es für ihn als Radfahrer gefährlicher, den Radweg zu benutzen, als mit den Autos auf der Straße zu fahren. Vor allem, wenn

    Nicht zuletzt verwies der Kläger auf die aus seiner Sicht unklare Anordnung der Radwege. Hier habe ihm die Stadt nicht mit sämtlichen erforderlichen Schriftstücken weiterhelfen können. Vermutung des Klägers: Manche der Anordnungen seien nicht oder nicht mehr existent. Zum letzten Punkt gab es Bestätigung von den Vertretern der Stadt Dillingen, Amtsleiter Roland Hungbaur und Rechtsanwalt Axel Weisbach. Ältere Anordnungen für die Radwege stammten noch aus der Zeit, als die Straßen Staatsstraßen waren und die Zuständigkeit beim Staatlichen Straßenbauamt gelegen habe. Dort habe es vor Jahren einen Wasserschaden gegeben, wodurch zahlreiche archivierte Schriftstücke, möglicherweise auch die nun fehlenden schriftlichen Anordnungen, verloren gegangen seien. Vorsitzender Richter Sven Pommer machte seinerseits klar, dass derartige Anordnungen nicht der Schriftform bedürften. Ausreichend könne laut Rechtsprechung schon eine mündliche Absichtserklärung der zuständigen Behörde sein. Eine solche Erklärung war vor Gericht abgefragt worden.

    5500 Fahrzeuge benutzen die Straße jeden Tag

    Diskutiert wurde die Frage der Verkehrssicherheit. Denn: Würde man die Anordnung über die Benutzungspflicht des Radweges, die durch entsprechende runde blaue Verkehrsschilder angezeigt ist, aufheben, so entstünde ein neues Problem. Bei einem neuen Zusatzschild „Radfahrer frei“, welches das Radeln auch auf der Straße gewähre, dürften Radler laut Straßenverkehrsordnung auf dem Radweg nur mehr in Schrittgeschwindigkeit fahren. Damit würde der Weg geöffnet, dass künftig alle Radler, unsichere Senioren, Rennradler, sorglose Schulkinder, auf die Straße ausweichen könnten. „Experimente mit Schulkindern“, wie es vonseiten der Stadt hieß, wolle man nicht. Auch zwei Verkehrsexperten der Dillinger Polizeiinspektion waren über diese Idee nicht glücklich. Man habe im besagten Bereich seit 2018 vier oder fünf Unfälle mit Radlern gehabt, verhältnismäßig wenig bei rund 5500 Fahrzeugen, die laut einer jüngeren Verkehrszählung dort innerhalb von 24 Stunden unterwegs seien. Und diese Unfälle seien mehrheitlich ohne Mitwirken von Kraftfahrzeugen geschehen. Polizei und Stadtverwaltung waren sich einig: Die Situation für Radler ist in Ordnung.

    Einen vom Kläger ins Spiel gebrachten sogenannten „Angebotsradweg“, also wahlweise radeln auf der Straße oder mit Fahrrad-Tempo auf dem benachbarten Radweg, wollte die Beklagtenseite nicht weiterverfolgen. Solche Angebotsradwege seien in der Straßenverkehrsordnung (noch) nicht enthalten, also rechtlich fraglich.

    Nach einer ersten Beratung ließ Richter Pommer erkennen, dass sich auch das Gericht aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Radfahrer der Meinung der beklagten Stadt anschließen werde. Er bat den Kläger, noch einmal über seinen Antrag nachzudenken. Das tat der Mann, telefonierte, um dann zu erklären, dass er seine Klage zurückziehe. Zwar sei er nicht anderer Meinung als zuvor, aber er ziehe seine Klage zurück, weil er die Erfolgschancen in einem Berufungsverfahren nicht einschätzen könne. Folglich stellte das Gericht das Verfahren ein.

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