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Dillingen: Angriff mit Bierflasche: Zwei Männer stehen in Dillingen vor Gericht

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Angriff mit Bierflasche: Zwei Männer stehen in Dillingen vor Gericht

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    Wegen mehrerer Straftaten standen  ein alkoholabhängiger 38-Jähriger und sein Halbbruder vor dem Amtsgericht in Dillingen.
    Wegen mehrerer Straftaten standen ein alkoholabhängiger 38-Jähriger und sein Halbbruder vor dem Amtsgericht in Dillingen. Foto: Karl Aumiller (Symbol)

    „Einmal quer durch das Strafgesetzbuch“ – mit diesen Worten beschreibt der Staatsanwalt die Vergangenheit eines Mannes aus dem Landkreis Dillingen, der sich vergangene Woche vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten musste. Dem 38-Jährigen und seinem Halbbruder wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen – doch das war längst nicht alles.

    Bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

    Am Ufer der Donau in Lauingen hat der Vater von drei Kindern einem Passanten bereits 2018 eine leere Bierflasche an den Kopf geworfen, wie er vor Gericht gestand. Da der Geschädigte dabei eine Mütze getragen hatte, belief es sich lediglich auf eine Beule und leichte Kopfschmerzen, jedoch steht wegen der Bierflasche als Waffe die schwere Körperverletzung im Raum. Zum Tatzeitpunkt konnten dem Mann neben mehr als zwei Promille Alkohol im Blut auch weitere Substanzen nachgewiesen werden. Für unzurechnungsfähig wird er aber trotzdem nicht erachtet. Als Hauptgrund nennt der Sachverständige das Verhalten des Angeklagten nach der Tat, da er sich vom Tatort entfernen wollte, um „keinen Stress mit der Polizei“ zu bekommen. Zudem erklärt er, dass der 38-Jährige schwerer Alkoholiker und demnach weit weniger durch den Wert eingeschränkt sei als Menschen, die geringere Mengen zu sich nehmen.

    Vor Gericht offenbart sich das Schicksal des Angeklagten: Der 38-Jährige verbrachte bereits über zehn Jahre im Gefängnis, hat wegen Regelbruchs bereits zwei Aufenthalte in stationären Entziehungsanstalten abgebrochen. Er habe diese nicht von sich aus gewollt. Der Mann wurde auch schon betrunken auf einem Motorroller aufgehalten, obwohl er seit fast 20 Jahren keinen Führerschein mehr besitzt. Außerdem ist er in der Vergangenheit bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, nachdem er betrunken einen Menschen angefahren hatte. Bei dem Versuch, eine Flasche Schnaps aus einem Getränkemarkt zu stehlen, wurde er ebenfalls schon erwischt.

    Vertreten wird der Angeklagte vor Gericht von Rechtsanwältin Juliane Kirchner. Trotz der beiden Entzugsabbrüche will der 38-Jährige erreichen, mehr als zwei Jahre in einer stationären Entziehungsanstalt untergebracht zu werden. „Sonst komme ich wieder mit dem gleichen Problem raus“, sagt er in der Verhandlung. Laut dem Sachverständigen sei das jedoch aus Sicht des Gesetzgebers nicht machbar, da die Erfolgswahrscheinlichkeit zu gering sei.

    Gleich nach Verlesen der Anklage werden zunächst alle, die nicht direkt mit den Angeklagten zu tun haben, aus dem Saal geschickt, da sich Richterin Gabriele Held allein mit den Angeklagten und ihren Anwälten unterhalten will. Der 38-Jährige wird am Ende zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

    Bei seinem 29-jährigen mitangeklagten Halbbruder wurden 37 Gramm Cannabis gefunden. Deshalb wird ihm Drogenhandel vorgeworfen. Er und sein Anwalt Georg Zengerle plädieren jedoch darauf, dass es sich lediglich um einen Monatsvorrat für den Eigenbedarf handle. Der Angeklagte hatte die Drogen in der Vergangenheit nachweislich auf Rezept bekommen, jedoch sei das auf Dauer zu teuer geworden. Deshalb habe er sich das Marihuana günstiger auf illegalem Wege beschafft.

    Auch der 29-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt

    Obwohl die Staatsanwaltschaft das während des Plädoyers noch anzweifelt, verurteilt Richterin Held den Angeklagten zu sechs Monaten Haft wegen Mitführens von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch der 29-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt, wie elf Eintragungen im Strafregister zeigen. Bei der vorherigen Verurteilung, so Held, habe sie den zweifachen Vater bereits gewarnt, dass die Strafe bei der nächsten Tat nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Das Strafmaß wurde bereits bei dem nichtöffentlichen Gespräch am Anfang eingegrenzt, da sein Geständnis großen juristischen Aufwand verhindert hätte.

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