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Corona-Pandemie: Kliniken Dillingen-Wertingen: Das müssen Besucher und Patienten jetzt wissen

Corona-Pandemie

Kliniken Dillingen-Wertingen: Das müssen Besucher und Patienten jetzt wissen

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    Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und zum Schutz von Patienten und dem eigenen Personal gilt ab Samstag an den beiden Kreiskrankenhäusern wieder ein Besuchsverbot. Dies sei, so teilte es Geschäftsführer Uli-Gerd Prillinger mit, unvermeidlich. Ausnahmen in besonderen Situationen seien in Absprache mit Medizin und Pflege möglich. „Sobald es die allgemeine Infektionslage wieder zulässt, werden wir unsere Besuchsregelung selbstverständlich wieder anpassen. Wir bitten um Verständnis.“ Die Maßnahmen im Überblick:

    aller Art, OP- und Sprechstundentermine finden weiter statt, beide Notaufnahmen sind selbstverständlich geöffnet.

    Patienten des Krankenhauses werden gebeten, Kontakt zu Freunden und Familien über das Telefon oder andere Kommunikationswege zu halten – aber nicht über persönliche Besuche. Die Möglichkeit, Briefe, Wäsche oder Toilettenartikel abzugeben, wird weiterhin geregelt: Diese Dinge können namentlich gezeichnet an der jeweiligen Pforte/Information der Klinik abgegeben werden. Die Krankenhäuser sorgen für die Weitergabe.

    Ausnahmen gelten bei gesundheitlichen Ausnahmesituationen sowie bei Menschen am Ende ihres Lebens, außerdem rund um das Thema Geburt und Wochenbett und für minderjährige Patienten. Aus organisatorischen Gründen ist ein Besuch nur in Ausnahmefällen täglich von 14 bis 17 Uhr möglich. Der Zutritt zur Klinik – Besucher nutzen bitte ausschließlich den jeweiligen Haupteingang der Kliniken – ist zudem nur mit korrekt ausgefülltem Fragebogen möglich. Weitere Ausnahmen in besonderen Situationen sind nach Absprache mit Medizin und Pflege möglich. Dazu sollte man sich an die zuständige Abteilung wenden.

    Personen, bei denen eine aktive Covid-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an

    Vorerst werden weiterhin geplante Eingriffe vorgenommen. Sollte es die Situation erfordern, werden Anpassungen vorgenommen. Der Einlass für Begleitpersonen bei ambulanten Terminen oder stationärer Aufnahme ist nur bei dringender medizinischer Notwendigkeit erlaubt. Die Entscheidung obliegt dem behandelnden Arzt. Kinder und Säuglinge dürfen zu den Sprechstundenterminen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.

    Für die Geburtshilfe-Abteilung an der Kreisklinik St. Elisabeth in Dillingen gelten eigene Besuchsregeln. Hier darf der Vater des Kindes oder eine Begleitperson, sofern sie keinerlei Covid-19-typische Symptome aufweist, weiterhin zur Geburt mit in den Kreißsaal. Die Besuchszeit auf der Wochenstation, täglich von 14 Uhr bis 17 Uhr, ist auf maximal eine Stunde Besuch von einer festgelegten Person pro Tag beschränkt.

    Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, weist das Krankenhaus in der Pressemitteilung erneut darauf hin, gemeinsam wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Mittelpunkt steht die AHA-Formel – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Die beiden Krankenhäuser appellieren an Besucher und Patienten, während des gesamten Aufenthalts in den Kreiskliniken durchgängig diese Regelungen einzuhalten. (pm)

    Aktuelle Informationen stehen im Internet unter www.khdw.de

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