Im Berufungsprozess um den Tod eines 19-jährigen Beifahrers bei einem verbotenen Autorennen in der Nähe von Bissingen hat die Jugendkammer beim Landgericht Augsburg am Dienstag das Ersturteil des Amtsgerichts bestätigt. Wie der Fahrer des verunglückten Wagens ist nun auch der Schuldspruch gegen den zweiten am Rennen beteiligten Autolenker rechtskräftig. Die Kammer wies seine Berufung zurück. Der Angeklagte muss nun ebenfalls eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten nach dem Jugendstrafrecht hinnehmen und eine Geldauflage von 2000 Euro zahlen. Im Jugendstrafrecht kann nur einmal gegen ein Urteil einer unteren Instanz Berufung oder Revision eingelegt werden.
Bissingen/Augsburg