Gefängnisstrafe ja, aber keine Sicherheitsverwahrung – dieses Ergebnis zeigt sich am zweiten Verhandlungstag vor dem Augsburger Landgericht gegen einen 39-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Dillingen. Der Mann hatte die Anklagevorwürfe, darunter Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie den Besitz kinderpornografischer Dateien, bereits gestanden. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Mann, der zuletzt als Sanitäter bei der Bundeswehr beschäftigt war, zwar einen Hang zur Pädophilie, er sah aber keine Gründe für eine wie auch immer geartete Unterbringung des 39-Jährigen außerhalb eines Gefängnisses.
Augsburg/Landkreis Dillingen