Sieben Jahre Gefängnis – diese Strafe verhängte das Augsburger Landgericht gegen einen 32-jährigen Mann, der bis zu seiner Inhaftierung in Dillingen gewohnt und der zusammen mit mindestens drei Mitstreitern dort und in der Umgebung einen schwunghaften Handel mit illegalen Drogen betrieben hatte. Ausgangspunkt der Geschäfte war ein Seegrundstück bei Blindheim, wohin die Drogen antransportiert, wo sie in kleinere Verkaufsportionen umverpackt und von wo aus sie – vor allem vom 32-Jährigen - nach nah und fern ausgeliefert worden waren. Gehandelt worden war im Laufe des Jahres 2023 vor allem mit Kokain und Heroin in einer Menge von über sechs Kilogramm. Der Gewinn, der mit dem Stoff unter Mitwirkung des Angeklagten erzielt wurde, belief sich am Ende der Beweisaufnahme nach Mitteilung eines Gerichtssprechers auf knapp 100.000 Euro. Über diese Summe muss der Angeklagte gemäß der Devise „Verbrechen darf sich nicht lohnen“ sogenannten Wertersatz leisten.
Augsburg/Blindheim