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Zoltingen: Straßenausbau: Teures Nachspiel für einige Zoltinger

Zoltingen

Straßenausbau: Teures Nachspiel für einige Zoltinger

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    Dieses Bild entstand 2016 in Zoltingens Ortsmitte.
    Dieses Bild entstand 2016 in Zoltingens Ortsmitte. Foto: Bronnhuber

    Im Haushalt von 2018 war es die größte Maßnahme, die unter dem damaligen Bürgermeister Michael Holzinger abgesegnet wurde. Rund zwei Millionen Euro wurden für die komplette Erneuerung der Ortsdurchfahrt und der Ortsstraßen in Zoltingen, einem kleinen Ortsteil der Marktgemeinde Bissingen, eingestellt. Für Holzinger die „wichtigste Investition“, wie er vor zwei Jahren im Interview sagte.

    Mittlerweile hat sich im Kesseltal nicht nur der Bürgermeister geändert. Auch Zoltingen hat sich optisch verändert, die Maßnahmen sind abgeschlossen. Die Bürger, die sich die Sanierung im Vorfeld gewünscht haben, sind glücklich über das Ergebnis – „zumindest ein Großteil“, sagt Bürgermeister Stephan Herreiner am Mittwoch. Denn für rund ein Dutzend Zoltinger hat die damals wichtigste Maßnahme ein bitteres Nachspiel. Vor allem ein teures. Das wurde bei der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstagabend deutlich. Herreiner erklärt auf Nachfrage: „Es betrifft konkret die Anlieger des Heufeldweges und der Bachbrunnengasse. Es ist ein leidiges Thema.“

    Bachbrunnengasse und Heufeldweg in Zoltingen

    Es geht um die Erschließungsbeitragssatzung. Und die treffe in diesem konkreten Fall einzig die Grundstückseigentümer in diesen beiden Straßen. Der Rest der Zoltinger bleibe verschont. Der Grund: Die Anlieger, die an einer Straße, die erneuert und verbessert wurde, liegen, werden nicht herangezogen. Das ist der Großteil der Zoltinger. Aber: Alle Anlieger, die an eine Straße anschließen, die erstmalig und endgültig hergestellt wurde – die Bachbrunnengasse und der Heufeldweg, müssen zahlen. Merkmale einer sogenannten erstmaligen Herstellung sind unter anderem: Beleuchtung, Entwässerung oder Fahrbahnherstellung nach technischen Regeln.

    So erklärte es auch Ulrike Peter, Inhaberin des gleichnamigen Büros für kommunale Dienstleistung und Beratung in Augsburg, am Dienstagabend dem Bissinger Gemeinderat. Auf Nachfrage unserer Redaktion sagt sie tags darauf, dass die Straßen nach der Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet werden müssen. Demnach müssen die Anlieger im Heufeldweg 16,72 Euro pro Quadratmeter und die Anlieger der Bachbrunnengasse 13,22 Euro pro Quadratmeter Beitrag bezahlen. Stephan Herreiner sagt: „Bei manchen Bürgern ergibt das eine erkleckliche Summe. Bei einer Person geht die Summe fast in den sechsstelligen Bereich.“ Der Gemeinde, so schildert es Herreiner weiter, bleibe aber keine andere Wahl. Man müsse die Beiträge erheben, damit der Kommune nicht vorgeworfen werden könne, dass sie finanzschädlich handle. Der Markt dürfe nicht auf Geld verzichten, das ihm zustünde, sonst werde er bei künftigen Projekten bei Förderungen nicht mehr bedacht. Mehr noch: Veruntreuung von Geldern könne dann im Raum stehen, wie auch Ulrike Peter erklärt.

    Können die Bürger klagen?

    Eine kleine Chance, dass ein Anlieger um den hohen Erschließungsbeitrag herumkommen könnte, gebe es. Und zwar dann, wenn ein Gericht das feststellt, etwa weil es sich bei dem Grundstück um eine historische Anlage handle. Sei dies der Fall, dann könne ein Erstattungsantrag bei der Regierung gestellt werden. „Treten wir aber zuerst an den Freistaat heran und es stellt sich nach der Prüfung heraus, dass der Anlieger doch zahlen muss, dann bleibt die Gemeinde auf dem Geld sitzen. Wir sind deshalb gezwungen, den Beitrag von den Bürgern einzufordern“, erklärt der Rathauschef. Die Bescheide würden relativ schnell verschickt werden, „aber nicht mehr vor Weihnachten“. Bis 31. März 2021 muss abgerechnet sein. Inwieweit die Gemeinde den Anliegern beispielsweise mit Ratenzahlung oder Ähnlichem entgegenkommen kann und will, darüber sei bei der Sitzung nicht gesprochen worden. Vorrangig ging es um den Beschluss, diese Erschließungsbeitragssatzung festzusetzen – und der war einstimmig.

    Höhere Gebühren für die Deponie

    Der Bissinger Gemeinderat beschäftigte sich noch mit weiteren Zahlen. Die Gebühren für die Einbringung von Erdaushub in die Deponie Thalheim werden erhöht. Stephan Herreiner erklärt: „Seit Bestehen der Grube wurde immer der gleiche Gebührensatz angewendet. Einzig die Umstellung von D-Mark auf Euro ist in all den Jahren erfolgt.“ Da aber die Aufwendungen, um die Deponie zu betreiben, immer höher werden, habe sich das Gremium auf eine Anpassung an die marktüblichen Gebühren verständigt.

    Auch, weil die Grube laut Herreiner langsam, aber sicher voll werde. Er schätzt, dass noch circa 25000 bis 27000 Kubikmeter Erdaushub darin Platz finden. Herreiner: „Dann kommen umfangreiche Rekultivierungsmaßnahmen und jede Menge Arbeit auf uns zu. Damit wir am Schluss keine böse Überraschung erleben, haben wir die Gebühren nun erhöht.“ Statt bislang 5,10 Euro pro Kubikmeter und 50 Prozent Abschlag für die Bürger gibt es nun generell keinen Abschlag mehr und der Kubikmeter kostet genau sechs Euro.

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