„Das zahlt ja die Versicherung“ werden sich viele denken, wenn sie die Wasserschäden betrachten, die als Folge des neuerlichen Unwetters in Schwaben an Haus und Wohnung entstanden sind. „Das ist aber ein weit verbreiteter Irrglaube“, sagt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
„Denn nur rund 40 Prozent der Haushalte haben in Deutschland eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt.“
Wer auf eine Schadenszahlung nach Hochwasser hoffen kann
Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen also nur diejenigen auf Schadenszahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherungen einen sogenannten Elementarschadenschutz angekoppelt haben.
Für Folgen von Naturgewalten, wie etwa Sturm und Hagel, versicherte man „schon immer“ die Immobilie mit einer Gebäude- und den Haushalt mit einer Hausratversicherung. Doch für die jetzigen Schäden, die durch den Starkregen und Rückstau in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschadenversicherungen zuständig. Diese decken aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch Schäden unter anderem durch Erdrutsche, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben.
Was nach bei einem Hochwasser alles nicht versichert ist
Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung lösen bzw. „aufschwimmen“. Es besteht dann die Gefahr, dass sich das Heizöl mit dem Brackwasser mischen und die Umwelt kontaminieren kann.
„Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont Karl Aumiller. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken, die auch eigene Öl-Schäden am Haus abdeckt.“
Eine besondere Warnung gilt den Autofahrern
Eine besondere Warnung gilt den Autofahrern. Die Teil- beziehungsweise Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen über ein überflutetes Straßenstück fahren kann und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten. (pm)
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