Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Wertingen/Lauingen: Bäder in Wertingen und Lauingen öffnen: Das müssen Besucher beachten

Wertingen/Lauingen

Bäder in Wertingen und Lauingen öffnen: Das müssen Besucher beachten

    • |
    Das Kreishallenbad in Lauingen ist ab Montag, 28. September, wieder geöffnet. Etwas länger müssen Badegäste in Wertingen warten, denn dort laufen Sanierungsarbeiten. Die Öffnung ist am 12. Oktober geplant.
    Das Kreishallenbad in Lauingen ist ab Montag, 28. September, wieder geöffnet. Etwas länger müssen Badegäste in Wertingen warten, denn dort laufen Sanierungsarbeiten. Die Öffnung ist am 12. Oktober geplant. Foto: Stadler (Archiv)

    Auf der Grundlage eines klaren Hygiene- und Pandemiekonzeptes nehmen die beiden Kreishallenbäder in Lauingen und Wertingen zeitnah wieder ihren Betrieb auf. Während das Hallenbad Lauingen laut Mitteilung des Dillinger Landratsamts bereits am Montag, 28. September, wieder öffnet, müssen sich die Badegäste in Wertingen noch bis Montag, 12. Oktober, gedulden. Dort laufen aktuell noch verschiedene Unterhalts- und Reparaturarbeiten, unter anderem am Schwimmbecken.

    Hallenbäder in Wertingen und Lauingen öffnen wieder

    An den bisherigen täglichen Öffnungszeiten, die unter www.landkreis-dillingen.de/Einrichtungen unter „Bäder“ und im Service-Teil unserer Zeitung veröffentlicht werden, wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Öffnungstermine gelten auch für den Schulbetrieb sowie die Nutzung der Bäder durch Vereine und Gruppen. Die Solarien hingegen bleiben, wie die Behörde mitteilt, vorerst geschlossen.

    Um einen coronakonformen Badebetrieb gewährleisten zu können, gelten laut Landratsamt folgende Maßgaben: Die Anzahl der Besucher ist beim Hallenbad Lauingen auf 52 Personen und beim Hallenbad Wertingen auf 65 Personen beschränkt. Dabei ist eine Registrierung der Besucher zwingend vorgeschrieben. Sobald die maximale Besucherzahl im Bad erreicht ist, erhalten neue Besucher erst wieder beim Verlassen von Badegästen Zutritt zum Bad. Dadurch könne es zeitweise zu Wartezeiten beim Einlass in das Bad kommen.

    Wesentlicher Bestandteil des Hygiene- und Pandemiekonzeptes zum Betrieb der beiden Bäder sind folgende Regelungen:

    • Registrierung der Besucher
    • Zugangsbeschränkungen bei Kontakt zu positiven Covid-19-Fällen und unspezifischen Allgemeinsymptomen
    • Kinder unter zehn Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen
    • Beschränkungen bei der Nutzung der Sanitär- und Umkleidebereiche zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
    • Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung im Eingangs- und Umkleidebereich ist zwingend erforderlich
    • Erhöhung der Reinigungs- und Desinfektionsintervalle.

    Die Eintrittspreise bleiben in der bisherigen Höhe unverändert. Allerdings werden in der Badesaison 2020/2021 aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie nur Einzel- und Zehnerkarten angeboten, um bei Bedarf, je nach Infektionsgeschehen, flexibel reagieren zu können. Die Gebühren für die noch im Umlauf befindlichen Jahreskarten werden nach Angaben des Landratsamts anteilsmäßig erstattet. (pm)

    Das Antragsformular dazu ist ab den Öffnungsterminen in den Hallenbädern erhältlich oder kann ab sofort von der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-dillingen.de/antrag-auf-rueckerstattung-der-gebuehren-fuer-jahreskarteninhaber-der-beiden-kreishallenbaeder heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die Rückerstattung erfolgt danach durch Überweisung.

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Das Dillinger Hallenbad öffnet, aber für weniger Gäste

    Sanierung des Hallenbads: Gundelfingen will die große Lösung

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden