Ende Februar heißt es drandenken: Denn ab dem 1. März ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder schwarz statt bisher grün. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.
Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbands Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), stellt in einer Pressemitteilung klar, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als sechs Stundenkilometer.
Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem sogenannten Quad), beide mit Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.
Auch die seit vergangenem Jahr als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen. Fußgängerwege sind für die E-Scooter tabu, sie müssen Radwege oder – falls diese fehlen – die Straße benutzen.
Für die sogenannten S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Muskelkraft über sechs Stundenkilometer oder mit Tretunterstützung bis maximal 45 Stundenkilometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig.
Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Karl Aumiller. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück. Also lohnt sich Frisieren nicht.“ (pm)