Landratsamt: Beschluss des Zöschinger Gemeinderates über die Abstufung der Verbindungsstraße in Richtung Ballmertshofen ist unzulässig
Von HASS|
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Die Gemeinde Zöschingen muss ihren Beschluss aufheben, wonach die Straße nach Ballmertshofen nur noch als Geh- und Radweg genutzt werden darf. Das hat das Landratsamt entschieden. Foto: Archivfoto: Gaugenrieder