Landrat Leo Schrell weist die Schülerinnen und Schüler auf den eventuell bestehenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin. Zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten gehören laut Pressemitteilung Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Bei der entsprechenden Schule muss es sich um die nach bayerischen Rechtsgrundlagen nächstgelegene Schule handeln. Der Landrat bittet, die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählen unter anderem:
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