Im Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim (Kreis Dillingen) ist am Dienstag das Urteil gegen die Mutter gefallen.
Das Landgericht Augsburg verurteilt die 32-Jährige wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten und folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Außerdem gibt es scharfe Kritik am Verhalten der Mutter.
Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Urteil gegen die Mutter
Die Frau habe nur das Ziel verfolgt, das Baby irgendwie zu beseitigen, sagt die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser in der Urteilsbegründung. Das Gericht habe „überhaupt gar keinen Zweifel“, dass die Angeklagte ihr Kind töten wollte. Ausschlaggebend für die Einschätzung sind unter anderem zwei Stichwunden, die an dem Säugling gefunden wurden.
Eine Sachverständige für Rechtsmedizin hat vor Gericht erläutert, dass jemand mit einem spitzen Gegenstand, wohl einer Schere, auf den Nacken und den Kopf des Kindes eingestochen hatte. Die Wunden seien durch massive Gewalt herbeigeführt worden, betont Riedel-Mitterwieser. „Das war niemand anderes als die Angeklagte“, so die Richterin. Das Verletzungsmuster sei nicht etwa durch ein Abrutschen zu erklären. „Wer seinen Neugeborenen an diesen Stellen sticht, hat nur ein Ziel: Das Kind soll sterben.“
Mutter wollte das Kind sterben lassen
Auch die Tatsache, dass die Mutter ihrem Baby das Handtuch wegnahm, bevor sie den Säugling verließ, unterstreiche die Absicht, das Kind sterben lassen zu wollen. Dazu kam, dass die Frau ihren Sohn an einem Ort abgelegt hat, an dem so gut wie keiner vorbeikommt. Die Wiese war stattdessen ein gefährlicher Ort.
Nur wenige Tage nach dem Auffinden des Bubs im Juli 2019 ist an dieser Stelle das Gras gemäht worden. Dass der Junge überlebt hat, sei nur außerordentlich glücklichen Umständen und dem Einsatz der Ärzte zu verdanken, sagt Riedel-Mitterwieser. Der Säugling litt an zahlreichen lebensgefährlichen Defekten, darunter eine Blutvergiftung und ein Nierenversagen.
Prozess: Richterin kritisiert die angeklagte Mutter
Die Vorsitzende Richterin kritisiert das Verhalten der Angeklagten vor Gericht. Diese habe lediglich das eingeräumt, was man ihr ohnehin nachweisen konnte. Ansonsten habe man der Frau „alles aus der Nase ziehen müssen“. Zum Teil habe die Angeklagte Unwahrheiten ausgesagt, etwa in dem Punkt, dass sie die Nabelschnur angeblich mit einer Bastelschere durchtrennt haben will.
Die Frau, die geistig behindert ist, habe zwar Defizite auf emotionaler Ebene. Ein Gutachter hatte ihr eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert. Dennoch richtet sich die Richterin mit scharfen Worten an die 32-Jährige: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“ Die Frau habe immer gewusst, worum es geht – und was sie sagen beziehungsweise nicht sagen sollte. Insgesamt war das Vorgehen der Angeklagten „äußerst zielgerichtet“, so Riedel-Mitterwieser. Anlass, die Tat als minder schweren Fall einzustufen, gebe es in keinster Weise. „Dafür braucht man kein Jurist sein, das sagt einem das Bauchgefühl.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigerin Cornelia McCready kündigt an, dass sie sich mit ihrer Mandantin besprechen und das Urteil wahrscheinlich überprüfen lassen möchte.
Lesen Sie zu diesem Fall auch:
- Als Säugling ausgesetzt: So geht es dem Jungen heute
- Gutachter: Findelkind-Mutter "instrumentalisiert" ihre Behinderung
- Ausgesetzter Säugling: Wollte die Mutter ihr Baby töten?
- Wer ist die Frau, die ihr Baby ausgesetzt hat?