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Unterglauheim / Augsburg: Richterin bei Urteil: "Säugling hat besonders große Qualen erlitten"

Unterglauheim / Augsburg

Richterin bei Urteil: "Säugling hat besonders große Qualen erlitten"

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    Das Landgericht Augsburg hat eine 32-Jährige aus dem Kreis Dillingen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Frau hatte ihr neu geborenes Baby in einer abgelegenen Wiese in Unterglauheim ausgesetzt.
    Das Landgericht Augsburg hat eine 32-Jährige aus dem Kreis Dillingen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Frau hatte ihr neu geborenes Baby in einer abgelegenen Wiese in Unterglauheim ausgesetzt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Mehrere Wochen lang lief der Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim. Viele Zeugen kamen zu Wort, viele Details zur Sprache. Besonders bedrückend für die Anwesenden wurde es immer dann, wenn es um die körperlichen Leiden des Neugeborenen ging. Auch am Dienstag, im Rahmen der Urteilsverkündung vor dem Augsburger Landgericht, blickt die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser auf die dramatischen Stunden im Juli vergangenen Jahres - und richtet sich mit scharfen Worten an die Mutter.

    Ausgesetzter Säugling erlitt "große und lang anhaltende Qualen"

    „Der kleine Säugling hat besonders große und lang anhaltende Qualen erlitten“, sagt sie. 34 Stunden lag das Neugeborene in einer Wiese am Rand von Unterglauheim. Als es, nur durch wahnsinniges Glück, gefunden wurde, war seine Körpertemperatur derart niedrig, dass man sie nicht einmal mehr mit einem Thermometer messen konnte – sie war also niedriger als 27 Grad Celsius. Dazu war der kleine Bub nicht nur der heißen Juli-Sonne, sondern auch Tieren, unter anderem Ameisen, schutzlos ausgeliefert, die zahlreiche Bissspuren am kleinen Körper hinterließen. Ein „besonders makaberer“ Umstand, wie Riedel-Mitterwieser sagt. Wochenlang kämpfte der Bub ums Überleben. Dass dieser Kampf erfolgreich war, war laut der Richterin nur „außerordentlich glücklichen Umständen“ und dem Einsatz der Ärzte zu verdanken.

    Das Gericht ist sich sicher, dass der Mutter die Folgen ihres Handelns bewusst waren. Man habe „überhaupt gar keinen Zweifel daran, dass die Angeklagte ihr Kind töten wollte“. Mit ausschlaggebend für diese Einschätzung sind zwei Stichwunden am Hals und am Kopf des Babys, die nach dem Auffinden entdeckt wurden und laut einer Gutachterin durch massive Gewalt entstanden sind. „Das war niemand anderes als die Angeklagte“, sagt Riedel-Mitterwieser und ordnet die Handlung ein: „Wer sein neu geborenes Baby an diesen Stellen sticht, hat nur ein Ziel: Das Kind soll sterben.“ Gleiches gelte für die Wahl des Ablageortes: kniehohes Gras neben einem kaum genutzten Weg. Und selbst das Handtuch, in das der Säugling nach der Geburt noch eingewickelt gewesen war, nahm die Mutter ihm weg. Die Frau habe nur das Ziel verfolgt, das Kind irgendwie zu beseitigen, sagt die Vorsitzende Richterin.

    Mehr als sechs Jahre Haft für die Mutter

    Auch deshalb folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt die 32-Jährige aus dem Kreis Dillingen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Verteidigerin Cornelia McCready hatte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren gefordert. Doch Anlass für eine Einstufung als minder schweren Fall könne man angesichts der Umstände nicht erkennen, sagt Riedel-Mitterwieser. „Dafür braucht man kein Jurist sein, das sagt einem das Bauchgefühl.“ Sie äußert scharfe Kritik am Verhalten der Angeklagten. Diese habe lediglich das zugegeben, was man ihr ohnehin nachweisen konnte. Mitunter habe sie Unwahrheiten ausgesagt.

    Die geistige Behinderung der Frau mitsamt einer emotionalen Unreife hat das Gericht im Urteil berücksichtigt. Ein psychiatrischer Gutachter hatte der Frau eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert, jedoch der 32-Jährigen auch vorgeworfen, dass diese ihre Behinderung zum Teil „instrumentalisiert“. Auch Riedel-Mitterwieser richtet sich an die Mutter und sagt: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“ Dafür sei die Tat zu zielgerichtet gewesen. Die Verschleierung der Schwangerschaft, das Ablegen an einem versteckten Ort, das Beseitigen der Geburtsspuren. Auch in den Vernehmungen und vor Gericht habe die Frau genau gewusst, was sie sagt – und was nicht. Zweifel äußert das Gericht außerdem daran, dass die Eltern angeblich nichts von der Schwangerschaft ihrer Tochter mitbekommen haben sollen. „Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen“, betont Riedel-Mitterwieser.

    Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Verteidigerin will Urteil überprüfen lassen

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigerin McCready kündigt im Gespräch mit unserer Redaktion an, wahrscheinlich Rechtsmittel einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen. „Ich denke, dass das Gericht die schuldmindernden Gründe nicht voll berücksichtigt hat“, sagt sie. Gerade die emotionale Unreife, die die Intelligenzminderung ihrer Mandantin ausmache und rechtlich zum Begriff des Schwachsinns führe, sei nicht ausreichend beachtet worden. Die 32-Jährige selbst habe sie nach Prozessende gefragt, „wie viel sie bekommen hat“. „Das zeigt wieder einmal ihren geistigen Stand“, sagt McCready. Ihre Mandantin, die das Urteil ohne äußere Regung aufnahm, habe vieles in der Verkündung nicht verstanden. Auch die Folgen des Urteils seien der Frau im Moment wohl nicht klar, so die Verteidigerin.

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