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Unterglauheim/Augsburg: Ausgesetzter Säugling: Mutter schweigt am ersten Prozesstag

Unterglauheim/Augsburg

Ausgesetzter Säugling: Mutter schweigt am ersten Prozesstag

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    Am Dienstagmorgen ist am Landgericht Augsburg der Prozess gegen eine  32-Jährige gestartet, die ihr neu geborenes Kind in Unterglauheim (Kreis Dillingen) ausgesetzt haben soll.
    Am Dienstagmorgen ist am Landgericht Augsburg der Prozess gegen eine 32-Jährige gestartet, die ihr neu geborenes Kind in Unterglauheim (Kreis Dillingen) ausgesetzt haben soll. Foto: Andreas Schopf (Archiv)

    Als die Anklage mit all ihren verstörenden Details verlesen wird, regt sich bei der 32-Jährigen wenig. Sie stützt ihre Ellbogen auf dem Tisch vor sich ab, legt das Gesicht auf ihre Hände und schaut relativ teilnahmslos durch den Gerichtssaal. Nur manchmal reagiert sie auf das, was der Staatsanwalt ihr gegenüber vorliest. Als zur Sprache kommt, dass ihrem Sohn drei Zehen amputiert werden mussten, klopft sie mit zwei Fingern auf ihren Arm. Ein anderes Mal schürzt sie ihre Lippen, als die Rede davon ist, dass sie ihr Kind sterben lassen wollte.

    Der Frau aus dem Kreis Dillingen wird vorgeworfen, ihr Neugeborenes ausgesetzt zu haben. Seit Dienstag steht sie wegen versuchten Totschlags vor dem Augsburger Landgericht. Zum Prozessstart wird lediglich die Anklage verlesen. Die hat es allerdings in sich. Demnach brachte die 32-Jährige im Juli vergangenen Jahres ihr Kind auf die Welt – alleine, mitten in der Nacht auf einer abgelegenen Wiese am Rande der Ortschaft Unterglauheim (Kreis Dillingen). Angeblich verharrte sie noch einige Zeit neben dem Säugling, ohne diesen allerdings zu füttern oder zu pflegen. Dann, in den frühen Morgenstunden, soll sie das Baby zurückgelassen und das Haus ihrer Eltern aufgesucht haben. Von ihrer Schwangerschaft, die zuvor offenbar niemandem aufgefallen war, und der Geburt des Kindes erzählte sie nichts.

    Bub liegt über 30 Stunden im hohen Gras

    Der Bub lag in der Folge einsam und völlig unbekleidet in etwa 20 Zentimeter hohem Gras. Nagetiere und Ameisen krabbelten wohl über den Körper des Säuglings, der mehr als 30 Stunden Insekten, Sonne und Keimen schutzlos ausgeliefert war. Dass ein Anwohner just an jenem Mittag auf einem angrenzenden Feldweg spazieren ging und das wimmernde Baby hörte, war Zufall. Der Zustand des Findelkindes war lebensbedrohlich. Ein Rettungshubschrauber brachte den Bub in die Augsburger Uniklinik, wo er in den folgenden Tagen mit dem Tod rang. Der Säugling litt unter einem Sonnenbrand, der einer Verbrennung ersten Grades gleichkam. Er war vollkommen ausgetrocknet und zudem unterkühlt. Weil der Bub so lange Umweltkeimen und Tierfraß ausgesetzt war, entwickelte sich bereits einen Tag nach der Aufnahme auf die Kinderintensivstation eine schwere Blutvergiftung, sodass Antibiotika nötig waren. Kreislauf und Atmung waren gestört, weshalb der Säugling an die Beatmungsmaschine kam. Sein Zustand verschlechterte sich weiter, als kurz darauf die Nieren versagten – er brauchte eine Dialyse. Und auch drei Zehen mussten amputiert werden. Diese waren, laut Anklage wohl bedingt durch eine Mangeldurchblutung infolge der Unterkühlung, abgestorben.

    Der Junge überlebte. Mittlerweile befindet er sich in der Obhut einer Pflegefamilie. Sein Gesundheitszustand sei gut, teilt das Dillinger Landratsamt mit. Zur aktuellen Entwicklung des Kindes könne man jedoch keine näheren Informationen geben, heißt es.

    Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Mutter schweigt

    Im Prozess wird es vor allem um die Frage gehen, inwieweit die 32-jährige Mutter schuldfähig war. Sie ist geistig behindert und wurde durch die Dillinger Lebenshilfe begleitet. Deren Geschäftsführer Dominik Kratzer berichtet auf Anfrage, dass die Schwangerschaft der Frau, die kräftig gebaut ist, unerkannt geblieben war. Die 32-Jährige war bereits zweifache Mutter. Der Vater des dritten Kindes war ihr unbekannt. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie den Jungen bewusst sterben lassen wollte, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

    Zum Prozessauftakt äußert sich die Angeklagte nach Rücksprache mit ihrer Verteidigerin Cornelia McCready nicht zu den Vorwürfen – auch, weil eine Sachverständige an diesem Tag verhindert ist. McCready kündigt vor Gericht an, dass ihre Mandantin am zweiten Prozesstag am Mittwoch detailliert Stellung nehmen wird. Im Gespräch mit Pressevertretern teilt die Rechtsanwältin mit, dass die Tat als solche unstrittig sei. Man müsse die Angeklagte jedoch als „schwer geistig behindert“ einstufen. „Sie ist ganz erheblich in ihrer Intelligenz vermindert“, so McCready. Ein Gutachten habe der Frau demnach bescheinigt, auf dem geistigen Niveau einer Zwölf- bis 14-Jährigen zu sein. Der Prozess ist mit insgesamt vier Verhandlungstagen angesetzt. Ein Urteil fällt wohl am 21. Juli.

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