Es geht um verzweifelte Paare, um unerfüllte Kinderwünsche, gespendete Embryonen und um die ganz grundsätzliche Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens. So dauerte es ziemlich genau eine Stunde, bis Verteidiger Helmut von Kietzell das Grundgesetz ins Spiel brachte. Artikel eins: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Verwunderlich war das für keinen im Gerichtssaal. Die Thematik geht schließlich an die Grundsätze der deutschen Rechtsprechung. Und ausgerechnet das Amtsgericht im beschaulichen Dillingen hatte am Dienstag darüber zu befinden.
Dillingen