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Kommentar: Tod des Dreijährigen in Dillingen: Es gab ein tragisches Versäumnis

Kommentar

Tod des Dreijährigen in Dillingen: Es gab ein tragisches Versäumnis

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    Der Tod des Dreijährigen aus Dillingen hätte möglicherweise verhindert werden können.
    Der Tod des Dreijährigen aus Dillingen hätte möglicherweise verhindert werden können. Foto: Alexander Kaya

    Die Hintergründe zum Tod des Dreijährigen aus Dillingen sind nach wie vor unklar. Doch das, was nun bekannt wurde, wirft ein schlechtes Licht auf das Dillinger Landratsamt. Dorthin wandte sich eine Frau, um auf die schwierigen Verhältnisse in ihrer Nachbarsfamilie, wo der Bub wohnte, aufmerksam zu machen. Die Mitarbeiterin im Veterinäramt versäumte es, diesen Hinweis an das Jugendamt weiterzugeben. Ein tragisches Versäumnis.

    Das Leben des Buben hätte möglicherweise gerettet werden können

    Der Dreijährige ist gestorben. Die Ermittler haben das familiäre Umfeld im Blick – und vermuten ein Tötungsdelikt. Es liegt auf der Hand, dass das Leben des Kleinkindes womöglich hätte gerettet werden können, wenn die Abläufe in der Behörde so gewesen wären, wie man es erwarten kann – und in einer solch heiklen Angelegenheit erwarten muss. Geht es um das Wohl von Kindern, darf die Hürde zwischen zwei verschiedenen Abteilungen kein Grund sein, die Sache unter den Tisch fallen zu lassen. Der Hinweis der Behörde, dass sie es mit vielen Meldungen dieser Art zu tun hat, die sich oft als Fehlwarnungen entpuppen, ist eine mögliche Erklärung – aber keine wirkliche Entschuldigung.

    Kindeswohl muss über Datenschutz gehen

    Ein Faktor ist jedoch nicht nur die behördeninterne Zusammenarbeit, sondern auch das Zusammenwirken zwischen den Ämtern. Hätte das Jugendamt in Halle die Kollegen in Dillingen informiert, wäre der Bub möglicherweise noch am Leben. Um Fällen wie diesen künftig vorzubeugen, müssten Jugendämter automatisch Zugriff auf Melderegister haben. Diese Vernetzung besteht derzeit noch nicht. Doch Kindeswohl muss über Datenschutz gehen.

    Lesen Sie hier die Hintergründe zu diesem Fall:

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