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Stadtrat Lauingen: Das Lauinger Baugebiet Ostendstraße ist jetzt durch

Stadtrat Lauingen

Das Lauinger Baugebiet Ostendstraße ist jetzt durch

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    Um die Bewohner vor dem Bahnlärm zu schützen, soll eine 3,50 Meter hohe Lärmschutzwand gebaut werden. Weitere Maßnahmen, um vor Gewerbelärm zu schützen, wurden im Bebauungsplan für die Grundstücke im Nordosten von Lauingen festgelegt.
    Um die Bewohner vor dem Bahnlärm zu schützen, soll eine 3,50 Meter hohe Lärmschutzwand gebaut werden. Weitere Maßnahmen, um vor Gewerbelärm zu schützen, wurden im Bebauungsplan für die Grundstücke im Nordosten von Lauingen festgelegt.

    Mit 20:5 Stimmen hat der Stadtrat Lauingen den Bebauungsplan „Wohngebiet Ostendstraße“ abgesegnet. Dass die Stadt jedoch nach der letzten Auslegung des Plans noch einen Rechtsanwalt beauftragen wird, um die endgültige Beschlussvorlage rechtssicher zu formulieren, das hatte Bürgermeisterin Katja Müller so nicht erwartet. Doch nun – nach einem Personalwechsel – drohte eine erneute Stellungnahme des Fachbereichs Immissionsschutz am Landratsamt, die ganze Planung zu kippen. Eigentlich war die Stellungnahme des Fachbereichs schon im August 2018 eingegangen. Mit den im Laufe des Verfahrens erarbeiteten und vorgelegten Abwägungen und Gutachten hatte sich der Mitarbeiter dann auch einverstanden erklärt. Doch die Nachfolgerin hat nun eine neue Stellungnahme abgegeben. Müller erklärte den Ratsmitgliedern: „Das ist ein Richtungswandel.“ Die Forderung war nun, dass eine Reihe der im

    Eine Lärmschutzwand soll gebaut werden

    Viele Gespräche wurden im Vorfeld geführt, um soweit möglich allen gerecht zu werden. Auch mit dem Investor und Anwohnern der angrenzenden Gebiete. Eine Lärmschutzwand in Höhe von 3,50 Meter soll den von der Bahn verursachten Lärm abschirmen. Unter anderem werden für die betroffenen Fassadenseiten im Obergeschoss passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Auch der Betreiber des Gewerbebetriebs wurde inzwischen ins Boot geholt.

    So sieht der Plan für das „Wohngebiet Ostendstraße“ aus, der vom Stadtrat Lauingen am Dienstag beschlossen wurde.
    So sieht der Plan für das „Wohngebiet Ostendstraße“ aus, der vom Stadtrat Lauingen am Dienstag beschlossen wurde.

    Zur Begründung legte der Anwalt Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts zugrunde. Die besagen unter anderem, dass die der Stellungnahme zugrunde gelegten Werte der DIN 18005 lediglich eine Orientierungshilfe für die Bauleitplanung sind, aber von ihnen abgewichen werden dürfe, soweit eine gerechte Abwägung getroffen werde. Eigentümer von Wohngrundstücken dürfen darauf vertrauen, dass keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entstehe. Welcher Lärm zumutbar sei, richte sich allerdings nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit.

    Fünf Stadträte stimmten gegen den Beschluss

    Weitere Stellungnahmen standen an, jedoch führte keine zu einer Änderung, und alle Beschlüsse wurden mit 21:4 Stimmen gefasst. Doch erst dann meldete sich Engelbert Kigele von den Grünen zu Wort. Er kritisierte, dass der Bebauungsplan, der erstellt wurde, als er und seine Fraktionskollegen noch nicht im Rat waren, nicht auf der Höhe der Zeit sei. Er basiere auf Planungen der 1990er Jahre und entspreche unter anderem nicht den Klimavorgaben und dem sparsamen Umgang mit Baugrund. Das solle noch einmal überdacht werden. Die Bürgermeisterin wertete das als Anregung und verwies darauf: „Jeder Bürger durfte während der Auslegung seine Stellungnahme abgeben.“

    Vor dem endgültigen Satzungsbeschluss bat jedoch auch Ursula Kigele (SPD) darum, den Plan nochmals zu überarbeiten. Dass der Investor zwar keinen Anspruch auf diese Bauleitplanung habe und die Stadt keine Nachteile durch eine weitere Verzögerung von drei bis fünf Monaten hätte, antwortete die Bürgermeisterin. Doch eine erneute Auslegung müsse bei einer weiteren Änderung folgen. Nun schob Müller den Antrag ein, ob der Satzungsbeschluss zurückgestellt und der Bebauungsplan neu überarbeitet werden solle. Dies lehnte der Stadtrat mit 20:5 Stimmen ab. Mit derselben Stimmenaufteilung wurde dann der Bebauungsplan „Wohngebiet Ostendstraße“ als Satzung beschlossen.

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