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Serie: Müssen Hunde im Landkreis Dillingen an die Leine?

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Müssen Hunde im Landkreis Dillingen an die Leine?

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    Wie gehen Kommunen im Landkreis mit dem Thema Leinenzwang um? Schließlich ist nicht jeder Hund gefährlich.
    Wie gehen Kommunen im Landkreis mit dem Thema Leinenzwang um? Schließlich ist nicht jeder Hund gefährlich. Foto: Anne Wall (Symbolfoto)

    Der Hund ist des Menschen bester Freund, heißt es. Dabei gibt es unter uns genug, die Hunden wenig abgewinnen können oder gar Angst vor ihnen haben. Viele Kommunen verpflichten Hundehalter daher, ihren Hund im öffentlichen Raum an der Leine zu führen. Im Landkreis Dillingen handhaben viele Kommunen den Leinenzwang unterschiedlich. Wir haben einige von ihnen exemplarisch befragt:

    Höchstädt: „All diejenigen Hunde, die per Definition Kampfhunde sind, müssen im Stadtgebiet an die Leine“, erklärt Achim Oelkuch, Geschäftsstellenleiter der Verwaltung. Diese Hundehaltungsverordnung existiere seit 2014. Neben Kampfhunden müssen auch alle Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern und mehr im Stadtgebiet an die Leine. Außerdem müssen die Halter von sogenannten Kampfhunden der Kategorie 2 ein Negativzeugnis beantragen. Außerhalb des Stadtgebiets gebe es keinen Leinenzwang, sagt Oelkuch. Verstöße dagegen können nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz mit bis zu 1000 Euro Bußgeld geahndet werden. In Ausnahmefällen könne die Stadt eine Einzelanordnung erlassen, die ebenfalls zu Leinenzwang führe, erklärt Oelkuch. „Dazu ringen wir uns nur durch, wenn eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage durch einen Hund droht.“ Dafür müsse der betroffene Hund bereits einmal negativ aufgefallen sein. Etwas anders liegt der Fall beim Hundekot: Räumen Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Tieres nicht weg, seien grundsätzlich Strafen möglich. „Dafür müsste aber jemand den Namen desjenigen notieren und ihn anzeigen“, sagt Oelkuch. Um die Bürger auf das Problem hinzuweisen, habe die Stadt vor einigen Wochen Briefe an Hundehalter verschickt.

    Entscheidungen im Einzelfall

    Gundelfingen: Nikolaus Mayr vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen sagt, es gebe in der Kommune keine allgemeine Verordnung zum Leinenzwang. „In der Regel schreiben wir es bei Kampfhunden der Kategorie 2 vor.“ Ansonsten entscheide die Gemeinde in Einzelfällen. Allerdings auch dann nur, wenn der Hund mehr als 50 Zentimeter Schulterhöhe hat. Die Nachfrage nach Leinenzwang tauche vereinzelt alle paar Jahre aus der Gemeinde auf. „Mit Hundekot haben wir kein generelles Problem“, erklärt Mayr. Die Kommune habe ausreichend Hundetoiletten und stelle im Bedarfsfall weitere auf. Beschwerden von Bürgern zur Verschmutzung kommen „immer mal wieder“ vor. Anzeigen habe es aber noch nie gegeben.

    Lauingen: In der Gemeinde gebe es keinen Leinenzwang, sagt Markus Schirmer. Der Abteilungsleiter für Sicherheit und Ordnung erklärt, die Stadt beschränke sich darauf, im Einzelfall bei aggressiven Hunden einen Leinenzwang zu verhängen. „Bei Kategorie-2-Hunden ist ein Wesenstest erforderlich, sofern die Tiere in Bayern überhaupt erlaubt sind.“

    Nur wenn die Gemeinde das sogenannte Negativzeugnis aushändige, dürfe der Hund geführt werden. Und auch dann nur an der Leine im öffentlichen Raum. Die Strafe für das Liegenlassen von Hundekot ist in der Stadt Lauingen in einer Satzung geregelt. Aber ohne Zeugen und Anzeige könne die Stadt da nichts machen, sagt Schirmer. „Wir haben Hundetoiletten, daran sollen sich die Hundehalter bitte halten.“

    Wittislingen: Der Leinenzwang ist im Markt Wittislingen durch eine Verordnung geregelt, erklärt Verena Weihmayr von der Verwaltung. Sie gilt für Hunde ab 50 Zentimetern Schulterhöhe und Kampfhunde.

    Der Leinenzwang gelte auf öffentlichen Grünanlagen wie der Bahnhofstraße, auf öffentlichen Spielflächen, der Schule und der Kindertageseinrichtung mit Umfeld und sonstigen Freizeitflächen wie der Kneippanlage. Bei Verstoß drohen Bußgelder von mindestens fünf und höchstens 1000 Euro. Der Markt hat die Anordnung zum Leinenzwang 2013 aufgrund von Bürgerbeschwerden erlassen, sie ist 20 Jahre gültig.

    Im Dillinger Taxispark muss der Hund an die Leine

    Dillingen: Einen „Anleinzwang“ für das gesamte Stadtgebiet könne eine Kommune in Bayern nicht erlassen, erklärt Roland Hungbaur. Laut dem Leiter des städtischen Ordnungsamtes gilt das aber nicht für bestimmte öffentliche Bereiche, wie etwa Parkanlagen. So sei in der Satzung des Dillinger Taxisparks festgesetzt, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Grundsätzlich gelte: Der Hundeführer muss gewährleisten können, dass sich der Hund jederzeit im sogenannten „Einwirkungsbereich“ befindet. Mache sich der Hund selbstständig, gelte er als unbeaufsichtigt. Und wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lasse, könne hierfür mit einem Bußgeld belegt werden. Die über 900 in Dillingen und seinen Stadtteilen gemeldeten Hunde verursachen der Stadt laut Hungbaur keine Probleme. Auch nicht bei der Sauberkeit. Die meisten räumen die Hinterlassenschaften ihres Tieres weg. Und bei Verstößen gegen die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen“ könne ein Bußgeld erfolgen. Dafür braucht es allerdings eine Anzeige durch Dritte. „Wir haben in den vergangenen Jahren mehrere Dutzend Hundetoiletten aufgestellt“, sagt Hungbaur. „Es kommen laufend welche hinzu.“

    Wertingen: Das Mitführen von Hunden ab 50 Zentimetern Schulterhöhe und Kampfhunden auf Kinderspielplätzen sei untersagt; auch ein Mitführen an der Leine sei nicht gestattet, erklärt Karl Benz, Leiter des Ordnungsamtes Wertingen. An der Leine geführt sind die Hunde auf „Grünanlagen, sowie allen öffentlichen Örtlichkeiten innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Wertingen“ erlaubt. Kampfhunde seien in den Grünanlagen sowie auf allen öffentlichen und frei zugänglichen Örtlichkeiten – auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Stadtteile – immer an der Leine zu führen. Die durch Einzelanordnung erteilten Auflagen zur Haltung von Kampfhunden bleiben davon unberührt. Die Leine müsse reißfest sein und dürfe eine Länge von drei Meter nicht überschreiten. Auch müsse die Person, welche den Hund führt, dem Tier körperlich gewachsen sein. Es gebe Ausnahmen, etwa Blinden- und Polizeihunde. Bei Verstößen gegen diese Auflagen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro. Die Stadt kann im Einzelfall Anordnungen zur Hundehaltung im Stadtgebiet treffen. Hundekot im öffentlichen Raum muss durch den Hundehalter umgehend entsorgt werden, erklärt der Ordnungsamt-Leiter.

    Der Hund ist der beste Freund des Menschen, sagt man. Kein Wunder, dass die Vierbeiner nach der Katze das beliebteste Haustier Deutschlands sind. Auch im Landkreis gibt es zahlreiche Hundefans. In unserer Serie beschäftigen wir uns mit allem, was Hund und Halter bewegt. Dieses Mal: Wie Kommunen im Landkreis mit Leinenzwang umgehen.

    Im Rahmen der Serie ist bisher schon erschienen:

    Hundeschule einmal anders

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