Das Urteil ist gefallen. Die geistig eingeschränkte Frau, die im Juli 2019 ihr Baby in einer Wiese in Unterglauheim ausgesetzt hatte, muss sechs Jahre und drei Monate in Haft. So hat es das Augsburger Landgericht am Dienstag verkündet. Verteidigerin Cornelia McCready deutete nach der Verhandlung an, das Urteil wohl überprüfen lassen zu wollen. Im Gespräch mit unserer Redaktion erläutert die Anwältin aus Augsburg, warum – und blickt zurück auf einen außergewöhnlichen Prozess.
Säuglings-Prozess