Die Dillinger Studienkirche war gut besetzt. Rund 200 Menschen feierten an einem Sonntagmorgen im März 2017 Gottesdienst. Plötzlich kam ein heute 40-Jähriger in die Kirche. Er schrie im Eingangsbereich des Gotteshauses verschiedene Dinge auf Türkisch und Arabisch, unter anderem „Allahu Akbar“, zu Deutsch "Allah ist am größten". Der Ausruf sorgte in der Kirche für Aufregung, stand er doch zuvor immer wieder in Zusammenhang mit islamistischen Terroranschlägen. Auch Gottesdienstbesucher in Dillingen bekamen es in diesem Moment mit der Angst zu tun. Zwei Personen in der Studienkirche trugen „psychische Beeinträchtigungen“ davon.
Prozess in Dillingen: Mann verwüstet Einrichtung einer Kirche
So heißt es in der Anklage, die nun vor dem Dillinger Amtsgericht verlesen wurde. Der türkischstämmige 40-Jährige aus dem Landkreis Augsburg musste sich nicht nur wegen seiner Schreie in der Studienkirche verantworten. Im September 2016 verwüstete er die Einrichtung in der Dillinger Katharinenkirche. Der Mann riss eine Maria- sowie eine Johannesfigur aus der Verankerung und warf sie zu Boden. Außerdem schmiss er Kerzenhalter und Pflanzentöpfe um. Die Schäden an Boden, Wänden und Figuren der Kirche bezifferte die Polizei auf etwa 20000 Euro. Laut Dillinger Amtsgericht ist die genaue Summe jedoch nur schwer auszumachen. Nach seinem Gewaltausbruch in der Kirche trat der Mann gegen zwei geparkte Autos in der Kapuzinerstraße. Der Gesamtschaden dieser Aktion: etwa 4600 Euro.
Über seinen Rechtsanwalt Alexander Grob gibt der Angeklagte die Taten zu. Er könne sich nicht an alles erinnern – krankheitsbedingt. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie, die mit Wahnvorstellungen und Realitätsverlust einhergeht. Zur stationären Behandlung befand sich der 40-Jährige im Bezirkskrankenhaus Günzburg, zur Zeit der Tat in der Studienkirche hatte er Ausgang. Dabei war auch Alkohol im Spiel. Ein Test ergab einen Wert von knapp einem Promille. Auf Nachfrage spricht der Mann über die Vorfälle. „Ich schäme mich“, sagt der 40-Jährige, der die meiste Zeit des Prozesses mit gesenkten Schultern nach unten blickt. „Ich war in einer anderen Welt. Ich habe Jesus gesehen.“
Der Mann hat sechs Vorstrafen
Ein Gutachter bescheinigt dem Mann eine „erhebliche Beeinträchtigung“ der Steuerungsfähigkeit, die jedoch keine völlige Aufhebung der Schuldfähigkeit bedeutet. Ein Blick in das Bundeszentralregister offenbart sechs Vorstrafen des Mannes, die letzte stammt aus dem Jahr 2007. Staatsanwalt Konstantin Huber betont, dass der Angeklagte viele Menschen in ihren religiösen Gefühlen beeinträchtigt hat. Sein Ausruf in der Kirche sei gerade in Zeiten von islamistischem Terror eine Handlung von „ganz besonderer Qualität“, und dies sei nicht positiv gemeint. Huber fordert eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.
Elf Monate beantragt dagegen Verteidiger Grob. Er führt das Geständnis seines Mandanten positiv ins Feld, zudem die erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Außerdem habe der Mann den Schaden zum Teil wiedergutgemacht. 1100 Euro habe er bislang an die Besitzerin eines beschädigten Autos überwiesen, die Ratenzahlungen laufen weiter. Auch habe sich sein Zustand bis heute deutlich verbessert. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bekräftigt der Angeklagte: „Ich möchte mich bei allen entschuldigen. Ich war nicht bei Sinnen.“
Er darf nun keine christlichen Kirchen mehr besuchen
Richter Patrick Hecken verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung, unter anderem wegen Gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Störung der Religionsausübung. Der Richter sagt, ihm sei bewusst, dass der Mann sicher niemandem etwas antun wollte. „Für die Betroffenen hat es sich aber schlimmer angefühlt“, so Hecken. Mit seinen Rufen habe er Leute in Angst versetzt, zwei Personen habe dies besonders mitgenommen. Während der zweijährigen Bewährungszeit darf der Mann laut Urteil nun keine christlichen Kirchen mehr besuchen. „In Ihrer Religion kann ich Sie nicht behindern“, sagt Hecken. „Aber die anderen müssen Sie nun zwei Jahre in Ruhe lassen.“ Die begonnene Therapie muss der 40-Jährige fortsetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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