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Peterswörth: B16 bei Peterswörth: Weichen für Ausbau sind gestellt

Peterswörth

B16 bei Peterswörth: Weichen für Ausbau sind gestellt

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    Die B-16-Anschlussstelle Peterswörth soll ausgebaut werden.
    Die B-16-Anschlussstelle Peterswörth soll ausgebaut werden. Foto: Harald Paul (Archiv)

    Die Regierung von Schwaben hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Anschlussstelle Gundelfingen/Peterswörth der B16 erlassen. Das schreibt die Behörde in einer Pressemitteilung. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Baumaßnahme geschaffen, heißt es. Ziel des vom Staatlichen Bauamt beantragten Verfahrens sei die wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der verkehrlichen Leistungsfähigkeit an der bestehenden höhengleichen Anschlussstelle bei Peterswörth. Gefahrenträchtiges Linksabbiegen soll für alle Verkehrsteilnehmer an sämtlichen Straßenästen dieses Knotenpunkts künftig entfallen.

    B16-Ausbau: Erörterungstermin mit den Betroffenen

    In dem seit April 2018 laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände sowie betroffene Privatpersonen angehört. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin am 13. März mit den Betroffenen besprochen. Die Regierung von Schwaben komme in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Ausbau der Bundesstraße im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt, das Eigentum sowie die sonstigen privaten und öffentlichen Belange stünden der Maßnahme nicht entgegen.

    Pläne werden ausgelegt

    Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans werden in der Stadt Gundelfingen und in der Gemeinde Buttenwiesen vom 13. bis einschließlich 26. August zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden dort jeweils ortsüblich bekannt gegeben, heißt es in der Pressemitteilung. Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 13. August auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ eingesehen werden. (pm)

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