Seit einigen Jahren weitet sich das Verbreitungsgebiet des Eichenprozessionsspinners in Bayern erheblich aus. Auch im Landkreis Dillingen ist das Insekt zum Problem geworden. So kommt der Schädling mittlerweile im Landkreis flächendeckend und mit deutlich erhöhten Populationsdichten vor. Verbreitungsschwerpunkte sind die Gebiete entlang der Donau und in den südlichen und südöstlichen Landkreisteilen. Das Landratsamt rät deshalb zur Vorsicht.
Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Nachtschmetterling, der von Ende Juli bis Anfang September schwärmt.
Er neigt besonders in Trockenjahren zu Massenvermehrungen, wobei lichte Eichenwälder, Alleen, Bestandsränder und Einzelbäume in warmtrockenen Jahren bevorzugt werden. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) kommt in Bayern an allen Eichen-Arten vor.
Die älteren Raupen bilden große Gespinstnester an Stämmen und in Astgabelungen. Von hier aus wandern die Raupen aus den hohen Kronen schrittweise zu ihren Fressplätzen, wobei sie Prozessionen in Form von breiten Bändern bilden. Wenn die Raupen etwa Augenhöhe erreichen, ist die Gefährdung des Menschen besonders groß. Die Raupen tragen Gifthaare, die auf der Haut und an den Schleimhäuten toxische und/oder allergische Reaktionen hervorrufen. Die Beschwerden reichen von heftig juckenden Hautausschlägen (Raupendermatitis) bis zu Asthmaanfällen.
Nicht nur der direkte Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner ist laut Pressemitteilung gesundheitsschädlich. Die Gespinstnester können mehrere Jahre als feste Gebilde erhalten bleiben. Somit können die Gifthärchen mehrere Jahre in der Umwelt intakt bleiben. Gesundheitsprobleme können somit auch außerhalb der Raupenperiode auftreten. Die mikroskopisch kleinen Gifthaare können bis zu 200 Meter weit mit dem Wind vertragen werden.
Auch Augen und Haut von etwa Hunden und Pferden reagieren empfindlich. Über die Aufnahme der Brennhaare mit der Nahrung besteht für Tiere die Gefahr von Magenschleimhautentzündungen.
Vorsichtsmaßnahmen sind:
Grundsätzlich die Befallsareale meiden
Raupen und Gespinste nicht berühren
Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
Kontaminierte Kleidung bei mindestens 60 Grad waschen
Empfindliche Hautbereiche (etwa Nacken, Hals, Unterarme) durch Kleidung schützen
Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind
Bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen und auf den Kontakt hinweisen.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners stellen insbesondere im Bereich von Geh- und Radwegen eine Gesundheitsgefährdung für die Verkehrsteilnehmer dar. Der Befall von auf öffentlichem Grund stehenden Bäumen wird durch die Städte und Gemeinden bekämpft. Der Landkreis führt in den kommenden Wochen im Bereich der Kreisstraßen eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch. Bei den Kreisstraßen setzt die beauftragte Fachfirma hierbei ein dafür zugelassenes Biozid ein. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners nehmen dabei durch ihre Fraßtätigkeit den Wirkstoff auf und sterben nach einigen Tagen ab. Das Mittel wirkt selektiv gegen den Eichenprozessionsspinner, das heißt, schädliche Nebenwirkungen für Mensch, Umwelt bzw. andere Tierarten (etwa Bienen, Vögel, etc.) treten nicht ein.
Die Abwehr auf privatem Grund liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Grundstückseigentümer mit Eichenbestand, die einen Befall vermuten, erhalten auch Rat bei der zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltung und beim Landratsamt. Ansprechpartner zur Baumbehandlung sind in den Branchentelefonbüchern unter Schädlingsbekämpfung zu finden. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchzuführen ist.
Umfangreiche Informationen zum Thema sind im Internet verfügbar, etwa auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Das Landratsamt rät dazu, von Fällaktionen und Rückschnitten bei Eichen abzusehen. Die Eiche sei eine Wärme liebende heimische Baumart, die vielfältige positive Eigenschaften hat und vor allem in Zeiten des Klimawandels längere Trockenperioden verhältnismäßig gut verkraften kann. Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes dürfen Bäume in der freien Natur während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September nicht gefällt sowie Hecken und Gehölze nicht beseitigt werden. Unabhängig von der Jahreszeit ist der Artenschutz immer zu beachten. Fragen beantwortet die Koordinationsstelle für Standortmeldungen der Eichenprozessionsspinner beim Landratsamt Dillingen, Thomas Fluhry, Telefon 09071/51-182. (pm)
Archivbild: Brigitte Bunk