Mit Einzelgenehmigungen zum Abfang und Abschuss des Bibers will das Landratsamt Dillingen ab 1. Oktober 2014 in bis zu fünf besonders von den Aktivitäten des Bibers betroffenen Gewässerabschnitten das Biberproblem in den Griff bekommen. Zu den Gewässerabschnitten zählt der Aislinger Bach (Gemarkung Aislingen), der Mollenbach (Gemarkung Villenbach), der Geiselbach (Gemarkung Zusamaltheim) und der Rostelbach (Gemarkung Zöschingen).
Natur