Es ist der vorletzte Akt im Insolvenz-Verfahren der Nahwärme-Genossenschaft Fristingen. Das Amtsgericht Nördlingen hat nun eine Mitteilung der Insolvenzverwalterin zur Schlussverteilung veröffentlicht. Dort ist zu lesen, dass „Masseunzulänglichkeit“ vorliegt. Wie Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel auf Anfrage mitteilt, bedeutet dies, dass die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, den Mitgliedern der Genossenschaft und anderen Gläubigern aber nichts mehr bezahlt werden kann. In einem letzten Schritt werde dann demnächst das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Fristingen