Bereits am 19. September hat eine Lauingerin ihre gebrauchte Küche über ein Online-Kleinanzeigenportal zum Verkauf angeboten. Daraufhin meldete sich ein Interessent, der erklärte, dass die Küche von einem Transportunternehmer abgeholt werde. Die Geldübergabe solle in bar ausgezahlt werden.
Auf ein niederländisches Konto
Der Käufer gab dann an, dass er fünfzig Euro zu viel überwiesen habe, und forderte die Verkäuferin auf, das Geld über einen übermittelten Link von ihrem Online-Konto auf ein niederländisches Konto zu überweisen. Da die Zahlungstransaktion nicht funktionierte, überwies die Geschädigte erneut fünfzig Euro.
Kontakt ist abgebrochen
Kurz darauf verlangte der angebliche Käufer, dass die Geschädigte weitere 700 Euro überweisen sollte, da er nun Steuerprobleme wegen der Überweisung habe. Dies kam der Lauingerin verdächtig vor und sie brach den Kontakt ab. Die überwiesenen 100 Euro wurden bereits für diverse Guthaben-Codes eingesetzt und konnten nicht zurückgeholt werden, so die Polizei.
Restzahlung nach Erhalt der Ware
Am 3. September kaufte ein Wittislinger über ein Kleinanzeigenportal im Internet eine Spielekonsole im Wert von 310 Euro. Er überwies 155 Euro über einen Transferdienst und behielt sich die Restzahlung bei Erhalt der Ware vor. Nach der ersten Ratenzahlung meldete sich der Inserent nicht mehr. (pol)
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