Ein Lauinger muss für seine beiden Rottweiler Cobra und Flint weiterhin die Hundesteuer für Kampfhunde bezahlen, nicht die günstigere Steuer für andere Hunderassen.
Wie eine Wesensprüfung helfen soll
Zwar hat das Verwaltungsgericht Augsburg, vor dem der Mann wegen der höheren Hundesteuer geklagt hatte, kein Urteil gefällt, doch der Lauinger nahm seine Klage zurück.
Er hatte ursprünglich argumentiert, dass eine Wesensprüfung bei seinen Hunden ergeben hatte, dass diese nicht gefährlich seien.
Deshalb wollte er erreichen, dass er für die Tiere die einfache Hundesteuer – 40 Euro im Jahr – statt der Steuer für Kampfhunde – 200 Euro im Jahr – zahlen kann.
Wann die Kampfhundesteuer fällig wird
Wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilt, informiert das Gericht in so einem Fall über die Rechtssprechung in ähnlichen Fällen.
Und die sieht so aus, dass für Tiere der entsprechenden Hunderassen auch dann die Kampfhundesteuer fällig wird, wenn die Wesensprüfung ergibt, dass sie ungefährlich sind.
Nach so einer Erklärung kann der Kläger entscheiden, die Klage zurückzuziehen, was die Gerichtskosten verringert.
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