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Lauingen: Rettungsgasse: Höhere Strafen wären angemessen

Lauingen

Rettungsgasse: Höhere Strafen wären angemessen

Cordula Homann
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    So sieht eine Rettungsgasse aus. Das Foto entstand auf der A8.
    So sieht eine Rettungsgasse aus. Das Foto entstand auf der A8. Foto: Archivbild: Marcus Merk

    Das kann im schlimmsten Fall Leben gefährden, auf jeden Fall aber ist es falsch, strafbar und abgesehen davon unfassbar bescheuert.

    Wenn man liest, dass es auf der B16 bei Lauingen einen schweren Unfall gegeben hat, hofft man, dass niemand verletzt wurde oder gar gestorben ist. Was dabei oft vergessen wird, ist, wie viele Helfer gerade ihren Arbeitsplatz verlassen, um die Verletzten zu retten, vielleicht aus dem kaputten Wagen zu schneiden oder die Straße zu sperren. Diejenigen, die dann im Stau stehen, ärgern sich oft. Sie kommen zu spät zu einem Termin, verlieren Zeit, können nichts tun. Außer eine Rettungsgasse bilden.

    Wie war das nochmal mit der Rettungsgasse? Eine Eselsbrücke

    Zur Erinnerung: Bei zwei Spuren ordnen sich die Wagen der linken Spur ganz links ein, die der rechten Spur ganz rechts. Bei mehr als zwei Spuren hilft eine Eselsbrücke. Schauen Sie auf Ihren rechten Handrücken. Der Daumen, also die linke Spur, verweist nach links, die anderen Finger, also die Mittel- und die rechte Spur, nach rechts. Alles klar?

    Dann ordnen Sie sich doch beim nächsten Stau entsprechend ein. Und zwar schon dann, wenn der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit läuft – egal, aus welchem Grund.

    Aber fangen Sie ja nicht an, Ihren Wohnwagen abzukoppeln und zu wenden, dann ihr Fahrzeug mitten im Stau zu drehen und den Wohnwagen wieder anzuhängen – wie auf der B16 geschehen. Ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte und 240 Euro Strafe sind dafür viel zu wenig Strafe. In Österreich können bei der Behinderung von Einsatzfahrzeugen laut ADAC bis zu 2180 Euro verlangt werden. Vielleicht brauchen wir auch erst drakonische Strafen, um zu lernen, wie es geht. Im Fall des Wohnwagenfahrers wären rund 2000 Euro absolut angemessen.

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    Vorwurf: Nach einem Unfall hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein „völlig unverantwortliches Verhalten“ mancher Autofahrer im Stau beklagt. Sie hätten es damit den Rettern erschwert, zur Unglücksstelle zu kommen. Nach einem Unfall sei „sofort eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar so, dass ein Lkw durchkommen kann“, sagte er.

    Strafe: Autofahrer sind verpflichtet, schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von 20 Euro. Laut „Saarbrücker Zeitung“ wollen die Bundesländer erreichen, dass die Strafe künftig gestaffelt zwischen 105 und 165 Euro beträgt. Das Bundesverkehrsministerium plane Bußgelder bis maximal 115 Euro.

    Prinzip: Die Rettungsgasse geht so: Auf zweispurigen Straßen fahren Autos auf der linken Spur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand. Auf dreispurigen Autobahnen muss die Gasse zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet werden.

    Berechtigung: Die Rettungsgasse darf nur von Hilfsfahrzeugen mit Martinshorn und Blaulicht oder ähnlichen Lichtzeichen genutzt werden, also Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei oder Abschleppdiensten. (dpa, AZ)

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