Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag ein Urteil gefällt, das auch Auswirkungen auf den Landkreis Dillingen hat. Es ging um die Frage, ob männliche Küken in der Legehennenzucht direkt nach der Geburt getötet werden dürfen. Das Gericht urteilte, dass das übergangsweise erlaubt bleibt, bis Alternativen zur Verfügung stehen.
Landkreis Dillingen