Das Angebot scheint verlockend: Ein augenscheinlich seriöser Baumarkt im Internet bietet den idealen Swimmingpool an. Kostenpunkt: 2000 Euro, immer noch billiger als bei anderen Händlern. Eine Frau aus dem Landkreis Dillingen schlägt da gleich zu, überweist das Geld auf ein Bankkonto in Irland – doch die Bestellung kommt nie an. Wie die 45-Jährige später feststellt, existiert der Online-Shop von heute auf morgen nicht mehr. Das Geld ist weg, der Anbieter unauffindbar. Genau das ist vor knapp zwei Wochen so passiert. Doch wie hätte sich die Käuferin schützen können?
Das erklären die Verantwortlichen der Polizei Dillingen im Gespräch mit unserer Zeitung. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Anzeigen wegen Warenbetrugs im Internet auch im Landkreis: Waren es in den ersten sieben Monaten 2015 noch 93 Anzeigen, kletterten die Zahlen für denselben Zeitraum 2019 auf 129. Und heuer gingen bei der Polizeiinspektion Dillingen sogar schon 226 Strafanzeigen ein, wie Gunther Hetz, einer der Pressebeauftragten der PI erklärt. Oft gehe es dabei um weniger als 100 Euro, manchmal aber eben auch um deutlich mehr. Und: Nicht nur ältere Menschen, die nicht mit dem Internet aufgewachsen sind, werden Opfer von Warenbetrug. „Das geht durch alle Altersgruppen. Vom 16-Jährigen bis zum 75-Jährigen.“
Warenbetrug im Internet: Fake-Shops erkennt man nicht auf Anhieb
Ein Problem, das der Polizei in dem Zusammenhang begegnet: „Nicht jeder erstattet gleich Anzeige. Die Dunkelziffer der Betrugsdelikte ist also deutlich höher“, so Hetz. Doch genau das sollten die Bürger tun, wenn sie befürchten, Opfer eines sogenannten Fake-Shops geworden zu sein. Auch wenn das Geld oftmals nicht zurückgeholt werden könne, so helfe eine Anzeige bei der Polizei zumindest so weit, dass andere Bürger nicht mehr auf den Shop hereinfallen. Denn nur durch eine Strafanzeige können Seiten von Fake-Shops auch gelöscht werden. Wie kann man Betrüger also erkennen?
Wie professionell Betrugsseiten im Internet inzwischen aussehen, zeigt der zuständige Sachbearbeiter für Betrugsdelikte bei der PI Dillingen. Er öffnet die Seite eines angeblichen Online-Baumarkts, der unter anderem Pools anbietet. Auf den ersten Blick wirkt alles seriös, die angebotenen Produkte werden mit Bildern beworben, das Layout erinnert an andere Online-Händler, es gibt sogar ein eigenes Logo. Und: Die Preise wirken verlockend. Auch die Adresse der Website endet mit ’.de’. Doch der Polizist erklärt: „Darauf darf man nicht reinfallen. Die Endung ’.de’ lässt sich inzwischen aus der ganzen Welt anmieten.“ Wer bei einem unbekannten Internethändler bestellen will, sollte also weniger auf die Domain-Adresse achten, sondern insbesondere einen Blick ins Impressum der Seite riskieren. Dort müssen Adressen und Namen der verantwortlichen Firma oder Person stehen, und oft auch eine Telefonnummer. Der Tipp der Polizisten: „Man kann schon einfach mal anrufen und fragen ’Gibt es Sie eigentlich?’“ Wenn die Telefonnummer ins Leere führt oder auch die angegebene Adresse nicht existiert, sollte man auf eine Bestellung lieber verzichten. So ist es auch im Beispiel des Online-Baumarkts.
Oft schützen Erfahrungen anderer Kunden vor Warenbetrug und Fake-Shops
Der laut den Polizisten sicherste Weg, sich vor Warenbetrug zu schützen, ist jedoch die Zahlungsmethode. Im Beispiel des Online-Baumarkts, der sich als deutscher Anbieter ausgab, sollte das Geld für den Pool schließlich nach Spanien überwiesen werden. Deshalb lohnt sich der Blick auf die IBAN-Nummer: Wer sich als deutscher Händler ausgibt, das Geld aber in ein anderes Land überwiesen haben will, könnte unseriös sein, sagen die Polizisten.
Doch es gibt noch mehr zu beachten: „Vor dem Bezahlen sollte man immer sicher gehen, ob es Möglichkeiten gibt, das Geld zurückzuholen“, erklärt der Sachbearbeiter. Wer Sepa-Überweisungen selbst anstößt, bekomme in den meisten Fällen kein Geld zurück. Gleiches gilt für Zahlungen per Kreditkarte oder Guthabenkarten. Die bessere Methode wäre, per Nachname zu bezahlen, also erst dann, wenn die bestellten Produkte auch angekommen sind. Auch die Möglichkeit, über Online-Bezahldienste Geld zu überweisen, sei in den meisten Fällen sicher. Denn die forschen bei Kundenbeschwerden nach und geben das bezahlte Geld zurück, wenn bestellte Ware nicht geliefert wird.
Einen Kniff hat die Sache aber: Einige Bezahldienstleister bieten eine Funktion an, bei der man Geld gebührenfrei an andere Accounts verschicken kann. Diese „Freunde-Funktion“, wie sie oft genannt wird, nutzen laut den Polizisten viele Betrüger auf Kleinanzeigenportalen. Sie schicken dann eine E-Mail-Adresse, die man bei der Bezahlung beim Dienstleister angeben soll. Eigentlich ist die Funktion dafür gedacht, Bekannten Geld zu schicken. Bei Käufen im Internet sollte man sie aber lieber nicht nutzen.
Wer sich näher über bestimmte Verkaufsplattformen informieren will, kann auch zu Suchmaschinen greifen: Einfach den Namen des vermeintlichen Händlers eintippen und schauen, welche Erfahrungen andere Käufer gemacht haben. Im Beispiel des Online-Baumarkts dauert es keine fünf Sekunden, bis die Suchmaschine die ersten negativen Erfahrungsberichte ausspuckt, die die Seite als Betrugsversuch entlarven.
Die Internet-Händler zu überprüfen lohnt sich
Zudem gibt es Internetrecherchedienste wie „utrace“ oder „whois“, bei denen man den Domainnamen eintragen und sich zeigen lassen kann, wo die Webseite registriert ist. Der Online-Baumarkt aus dem Beispiel von oben etwa sitzt angeblich in Deutschland, die Seite ist jedoch in Kalifornien registriert, das Geld wiederum soll aber wie beschrieben nach Spanien überwiesen werden. „In so einem Fall sollte man die Finger davon lassen“, sagt der Polizist.
All diese Details können Hinweise zu dubiosen Betrugsversuchen liefern – müssen sie aber nicht. „Wenn eine Seite im Ausland registriert ist, kann das verschiedene Gründe haben. Es muss sich nicht gleich um Betrug handeln. Aber wenn sich die Hinweise verdichten, greift man vielleicht doch lieber zu anderen Händlern.“ Seiner Erfahrung nach lohnt sich eine ausgiebige Überprüfung der Händler in jedem Fall.
Wer bereits Geld an einen Betrüger überwiesen hat, sollte laut Polizei umgehend bei seiner Bank oder dem jeweiligen Dienstleister nachfragen, ob die Zahlung noch rückgängig gemacht werden kann. Zudem sollten alle Beweise (also Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails, Belege) gespeichert und ausgedruckt werden. Mit den gesicherten Unterlagen sollten sich Betrugsopfer dann an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten.
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