Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Dillingen: Wegen drei Flaschen Bier steht ein Mann vor Gericht

Landkreis Dillingen

Wegen drei Flaschen Bier steht ein Mann vor Gericht

    • |
    Drei Bierflaschen wollte ein Mann klauen.
    Drei Bierflaschen wollte ein Mann klauen.

    Gleich die erste Verhandlung des Amtsgerichts Dillingen nach der Corona-Krise hatte es in sich: Einem 61-Jährigen wurde zur Last gelegt, einen Lebensmittelmarkt in Höchstädt mit einer Waffe überfallen zu haben. Vor allem seine letzten Worte vor Gericht beeindruckten den Richter.

    Der Angeklagte, so der Vorwurf, versuchte am 26. Februar, drei Flaschen Bier zu entwenden. Als ihn die Beamten vor Ort durchsuchten, fanden sie ein Taschenmesser. Bei einer Alkoholmessung stellten sie zudem einen Wert von rund 1,5 Promille fest. Die Tat gab der Angeklagte zu, jedoch betonte er: „Das Taschenmesser hatte ich nicht als Waffe dabei, ich wollte damit niemandem etwas antun.“ Für ihn sei es lediglich ein ganz normaler Alltagsgegenstand, den er benutzen könne, wenn er unterwegs etwas esse, oder eine Flasche öffnen wolle. Für Richter Patrick Hecken war diese Aussage nachvollziehbar, besonders, weil es sich eben um keine verbotene Waffe, wie beispielsweise ein Butterfly-Messer, sondern um ein handelsübliches Taschenmesser mit acht Zentimetern Klingenlänge handelte.

    Der Angeklagte stand schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte vor Gericht

    Deshalb schlug Hecken vor, einen minderschweren Fall in Erwägung zu ziehen. Negativ für den Angeklagten fiel die Tatsache aus, dass er schon oft wegen ähnlicher Delikte vor Gericht stand und verurteilt wurde. Doch seit eineinhalb Jahren lebt der Mann in einer festen Beziehung und wohnt mit seiner Partnerin zusammen. Weil diese eine schwere Wirbelsäulenerkrankung habe, helfe er ihr im Alltag, da sie sonst viele Aufgaben nicht mehr bewältigen könne. Besonders schlimm wäre für ihn deshalb ein Aufenthalt im Gefängnis. Zudem rechnete das Gericht dem Angeklagten an, dass er die Tat gestand und vor Ort mit der Polizei kooperierte. Richter Hecken: „Was soll man auch anderes sagen, wenn man das Zeug in der Tasche hat.“

    Hat der Mann ein Alkoholproblem?

    Wegen seiner Trunkenheit schon um halb drei nachmittags wurde er gefragt, ob er möglicherweise ein Alkoholproblem habe. Der 61-Jährige meinte jedoch: „Ich trinke zwar meine paar Bier am Tag, aber ein Problem habe ich nicht.“

    Staatsanwalt Martin Neumann sah in seinem Plädoyer klar den Tatbestand eines bewaffneten Diebstahls gegeben, da sich der Angeklagte des Messers in seiner Hosentasche bewusst war. „Selbst ein Saitenschneider wird vom Gesetz als gefährliches Werkzeug eingestuft“, deshalb könne ein Messer nicht als minderschwerer Fall behandelt werden. Aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten beantragte der Staatsanwalt sieben Monate Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Mann habe Hafterfahrung, und hätte sich auch davon nicht abschrecken lassen, deshalb ging der Staatsanwalt auch in Zukunft von weiteren Taten aus.

    Der Angeklagte hatte eine besondere Bitte

    Verteidigerin Elisabeth Hößler betonte nochmals, dass ihr Mandant niemandem etwas habe antun wollen – und auch, dass das Messer lediglich in der Hosentasche gefunden wurde. Zudem wies sie auf den hohen Atemalkoholwert während der Tat und seine Kooperationsbereitschaft hin. Besonders wegen der Änderung seines Umfelds beantragte sie ebenfalls sieben Monate, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. „Er will nicht, dass seine Partnerin allein und hilflos ist“, erklärte sie. Im letzten Wort sagte der Angeklagte: „Mir wäre es sehr lieb, wenn ich meiner Partnerin weiter helfen dürfte.“

    Richter Patrick Hecken verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung mit einer Dauer von drei Jahren ausgesetzt wurde. Zudem muss er binnen sechs Monaten nachweislich acht Suchtberatungsgespräche bei der Caritas in Anspruch nehmen, da seine Aussagen und sein Zustand während der Tat ein Alkoholproblem andeuteten. „Normalerweise wäre die Frist drei Monate, jedoch sind Termine in der aktuellen Situation nicht so leicht zu bekommen.“ Neben dem geringen Schaden und dem kleinen Taschenmesser war für sein Urteil vor allem ausschlaggebend, was der 61-Jährige zum Schluss gesagt hatte, denn „im letzten Wort sprach er nicht von sich, wie die meisten, sondern von seiner Partnerin“.

    Lesen Sie dazu auch:

    Gericht fällt Urteil: Mann hat „die Tat im Wahn verübt“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden