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Landkreis Dillingen: Was wird eigentlich aus den Corona-Anzeigen im Landkreis Dillingen?

Landkreis Dillingen

Was wird eigentlich aus den Corona-Anzeigen im Landkreis Dillingen?

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    Einige Menschen im Landkreis Dillingen halten sich nicht an die Corona-Regeln und rebellieren.
    Einige Menschen im Landkreis Dillingen halten sich nicht an die Corona-Regeln und rebellieren. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Vier Jugendliche aus dem Landkreis wollten den Fasching am Dienstagabend wohl auf besondere Art und Weise verabschieden. Gegen 22.20 Uhr hatten sie zunächst auf einem Kundenparkplatz am Heckenweg in Dillingen randaliert und waren anschließend über die Feuerleiter auf das Dach eines Geschäftshauses an der Kapuzinerstraße gestiegen.

    Von dort, teilte die Polizei mit, hatten sie anschließend verschiedene Flüssigkeiten auf den Gehweg geschüttet. Als die Beamten das aufmüpfige Quartett vom Dach sammelte, hofften sie vergebens auf Einsicht. Die vier alkoholisierten Jugendlichen wurden deshalb an ihre Eltern übergeben. Nun wird wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gegen sie ermittelt.

    286 Verstöße gegen Corona-Regeln im Landkreis Dillingen

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Corona-Regeln im Landkreis missachtet werden. Seit die verschärften Beschränkungen Anfang November in Kraft getreten waren, hat die Polizeiinspektion Schwaben Nord im Landkreis Dillingen insgesamt 286 Verstöße registriert. Diese Zahlen entsprechen dem Stand am 16. Februar.

    Einer der häufigsten Gründe für eine Anzeige mag mit der Aufhebung der Ausgangssperre in der Nacht zum Dienstag jedoch weggefallen sein. 97 Verstöße hatte die Polizei im zuvor genannten Zeitraum in diesem Bereich registriert. Beinahe genauso häufig haben die Menschen im Landkreis aber seit November auch gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Ganze 84 Verstöße haben die Beamten diesbezüglich aufgenommen.

    Besonders Heranwachsende rebellieren gegen die Corona-Regeln

    Auch den ein oder anderen Maskenmuffel im Landkreis enttarnen die Zahlen der Polizeiinspektion. 59 Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden verzeichnet. Die verhängte Quarantäne hat dagegen kaum einer gebrochen. Nur drei Personen hat die Polizei dabei erwischt. Vorbildlich haben sich auch die Gastronomen verhalten. Nur zwei Verstöße gegen die Betriebsstättenuntersagung haben die Beamten registriert. Polizeioberkommissar Talib Khachab erklärt: „Aus Sicht der Polizei hält sich der überwiegende Teil der Bevölkerung an die Regelungen.“

    Einen Trend, welche Altersgruppe besonders häufig gegen die Corona-Auflagen rebelliert, zeigen die Zahlen der Polizeiinspektion ebenfalls. Nach deren Auswertung sind es vor allem Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren und junge Erwachsene im Alter von 22 bis 30 Jahren, die häufiger von der Polizei aufgegriffen wurden. Beide Altersgruppe machen jeweils 62 Verstöße der Gesamtsumme aus. Doch auch Erwachsene zwischen 41 und 50 Jahren fallen in der Statistik auf. 42 Verstöße gehen nach Angaben der Polizei auf ihr Konto.

    Corona-Bußgeld: 19 Einsprüche landen beim Amtsgericht in Dillingen

    Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, zeigt sich im Landkreis Dillingen jedoch meist einsichtig und bezahlt brav das verhängte Bußgeld. Das kann auch Amtsgerichtsdirektor Johann Popp bestätigen. Er sagt: „Seit dem 1. März 2020 sind im Dillinger Amtsgericht insgesamt 19 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingegangen.“ In 16 dieser Verfahren, ergänzt er, wurden die Einsprüche der Betroffenen mittlerweile allerdings bereits wieder zurückgenommen. Zu Verhandlungen der restlichen drei Einsprüche sei es bisher – auch coronabedingt – nicht gekommen. Die Termine sollen voraussichtlich im März stattfinden.

    Der häufigste Verstoß darunter sei die verbotene Ansammlung von mehr Personen, als zum Zeitpunkt der jeweils gültigen Verordnung erlaubt war, erklärt Popp. Hinsichtlich des Alters kann der Leiter des Amtsgerichts jedoch keinen Trend ausmachen: „Bei der altersmäßigen Verteilung waren es eher Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, aber auch Betroffene mit Geburtsjahr 1960.“

    Warum die Menschen beim Gericht Einspruch einlegen, kann Popp ebenfalls nicht beantworten. Die Einsprüche müssen nicht erklärt werden, erläutert er. Bei den dennoch geäußerten Begründungen liege bislang kein Hinweis auf einen Hardcore-Coronaleugner vor, betont er. (mit pol)

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