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Landkreis Dillingen: Warum der AfD-Kreisvorsitzende Erich Seiler verurteilt wurde

Landkreis Dillingen

Warum der AfD-Kreisvorsitzende Erich Seiler verurteilt wurde

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    Der Dillinger Kreisvorsitzende der AfD, Erich Seiler, musste sich vor Gericht verantworten.
    Der Dillinger Kreisvorsitzende der AfD, Erich Seiler, musste sich vor Gericht verantworten. Foto: Christoph Kölle (Symbolbild)

    Erich Seiler, AfD-Kandidat für den Dillinger Stadt- und Kreistag bei den Kommunalwahlen im kommenden März, muss sich seit rund einem Jahr juristisch verantworten. Es geht um die Vorwürfe Trunkenheit im Verkehr sowie Körperverletzung.

    AfD-Kandidat Erich Seiler soll Polizisten gebissen haben

    Erich Seiler wurde vorgeworfen, betrunken am Steuer gesessen und einen Polizisten verletzt zu haben.
    Erich Seiler wurde vorgeworfen, betrunken am Steuer gesessen und einen Polizisten verletzt zu haben. Foto: C. Müller

    Dem Vorsitzenden des AfD-Kreisverbandes Dillingen wird nach Informationen unserer Redaktion vorgeworfen, im April 2018 mit dem Auto in Dillingen unterwegs gewesen zu sein, obwohl er Alkohol getrunken hatte. Ein damaliger Test hat demnach einen Wert von knapp 1,3 Promille ergeben. Zur Blutentnahme kam er in das Dillinger Krankenhaus, wo er sich gegen die Maßnahme derart gewehrt haben soll, dass er offenbar am Boden fixiert werden musste. Zunächst war auch die Rede davon, dass er in diesem Zusammenhang einem Polizeibeamten in den kleinen Finger der rechten Hand gebissen hat, wodurch sich dieser angeblich verletzte und in ärztliche Behandlung begeben musste. Dafür musste sich der Politiker aus Steinheim Anfang 2019 vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten, nachdem er Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl eingelegt hatte. Das Gericht verurteilte ihn damals wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch Seilers Führerschein eingezogen.

    Erich Seiler bestreitet die Vorwürfe

    Auf Anfrage unserer Redaktion äußert sich Seiler zu der Angelegenheit. „Die mir zur Last gelegten Taten habe ich nicht begangen“, betont er. Der Politiker ging in Berufung. In den vergangenen Monaten wurde der Prozess am Augsburger Landgericht neu aufgerollt. Seiler spricht von „ungenauen Schilderungen der Vorfälle“ im Rahmen des Prozesses. Nach seinen Angaben sollte etwa ein Arzt zur Verletzung des Polizisten befragt werden. Zu einer solchen Zeugenaussage ist es laut Seiler jedoch nie gekommen.

    Im Raum stand nach seinen Angaben auch die Sorge des Polizisten, sich durch den angezeigten Biss mit HIV und Hepatitis B und C angesteckt zu haben. Hintergrund: Seiler veranstaltete in der Vergangenheit Reisen nach Afrika und war selbst diverse Male auf dem Kontinent unterwegs. „Sehr weit hergeholt“ nennt Seiler die Sorge vor einer möglichen Krankheitsübertragung. „Vor allem auch deshalb, weil er (Anm. d. Red.: der Polizist) von mir nicht verletzt wurde.“

    Vorwurf der Körperverletzung spielt keine Rolle mehr

    Laut einem Sprecher des Landgerichts spielte im Urteil, das kürzlich fiel, der Vorwurf der Körperverletzung tatsächlich keine Rolle mehr. Der Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr jedoch bestätigte sich demnach. Dafür verurteilte das Landgericht Seiler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Außerdem verhängte es eine Sperrfrist von drei Monaten, in denen ihm keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf. Seiler will sich in dieser Angelegenheit wehren und hat eine Anzeige erstattet. Nach eigenen Angaben wirft er dem Freistaat Bayern „Betrug“ vor, da er für Behandlungskosten des Polizisten aufkommen soll.

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