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Landkreis Dillingen: Vergammelter Käse im Regal: Ladenbetreiber vor Gericht

Landkreis Dillingen

Vergammelter Käse im Regal: Ladenbetreiber vor Gericht

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    In einem Lebensmittelmarkt im Landkreis Dillingen fanden Kontrolleure drei Sorten von verdorbenem Käse. Die beiden Betreiber waren zuvor schon mehrfach aufgefallen.
    In einem Lebensmittelmarkt im Landkreis Dillingen fanden Kontrolleure drei Sorten von verdorbenem Käse. Die beiden Betreiber waren zuvor schon mehrfach aufgefallen. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbol)

    Immer wieder kamen die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes. Und immer wieder hatten sie etwas zu beanstanden. Mal war das Verbrauchsdatum überschritten, mal die Kühlung nicht ausreichend, mal die Kühlkette unterbrochen. Die Kontrolleure sprachen Verwarnungen und Bußgelder aus. Dann, im Juni 2019, gab es erneut einen unangemeldeten Besuch in dem arabischen Lebensmittelmarkt im Landkreis Dillingen. Diesmal entdeckten die Behördenmitarbeiter drei verschiedene Sorten von verdorbenem Käse, die zum Verkauf angeboten wurden. Dafür müssen sich die beiden Betreiber des Ladens, ein 48-Jähriger sowie sein 36-jähriger Geschäftspartner, verantworten. Juristisch geht es um einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB. Die Männer erhielten einen Strafbefehl, laut dem sie eine Geldstrafe von 200 beziehungsweise 120 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen mussten. Dagegen legten sie Einspruch ein. Also kam es jetzt zu einer Verhandlung am Dillinger Amtsgericht. Laut Anklage wurden im Rahmen der Kontrolle Molkenkäse, Schnittkäse sowie Edamer entdeckt, die allesamt verdorben und nicht mehr für den Verzehr geeignet waren. Grund dafür war eine unzureichende

    Der Zustand mancher Lebensmittel sei "sehr kritisch" gewesen

    Der beteiligte Kontrolleur des Landratsamtes sagt vor Gericht als Zeuge aus. Er führte im Geschäft Messungen durch, wie die Betreiber des Lebensmittelmarktes die entsprechenden Käsepackungen lagerten. Er betont, dass Käse grundsätzlich bei einer Temperatur von weniger als acht Grad Celsius gekühlt werden muss, bei den betroffenen Käsearten zum Teil sogar unter vier Grad. Zwei Messungen in den Regalen hätten jedoch Werte von gut 13 sowie 20 Grad Celsius ergeben.

    Nach Angaben des Kontrolleurs sei der Zustand der Lebensmittel zum Teil „sehr kritisch“ gewesen. Die Packungen seien durch Gase von Bakterien bereits aufgebläht gewesen. Zunächst war man davon ausgegangen, dass bei einem Verzehr der Käse die Gefahr für einen „Botulismus“ bestanden hätte, eine schwere Nahrungsmittelvergiftung also, die unter Umständen zum Tod führen kann. Eine spätere Untersuchung der Lebensmittel hat ergeben, dass der Stoff Botulinumtoxin, der eine solch schwere Vergiftung hervorrufen würde, nicht in den Lebensmitteln vorhanden war. Stattdessen fand man Hefen und Fäulniserreger, die bei Verzehr zwar mutmaßlich nicht lebensbedrohlich, aber zumindest gesundheitsschädigend gewesen wären. Da im Umfeld des Ladens viele Kinder unterwegs sind, habe es sich laut dem Fachmann um einen „sehr gefährdeten Kundenkreis“ gehandelt. Auch bei vorangegangenen Kontrollen fiel das Geschäft immer wieder negativ auf. Vor allem wegen unzureichender Kühlung erhielten die Betreiber seit 2018 mehrere Mahnungen und Bußgeldbescheide.

    Die Verteidiger führen Sprachbarrieren der Angeklagten ins Feld

    Vor Gericht sind die Männer einsichtig und entschuldigen sich. Die Käse seien im hinteren Teil des Regals gelegen, es sei keine Absicht gewesen, ein verdorbenes Produkt zu verkaufen. „Wir haben auch Kinder und würden nicht wollen, dass andere Kinder so etwas konsumieren“, sagt der 48-Jährige. Die beanstandeten Produkte seien sofort entsorgt worden. Bei einer neuerlichen Kontrolle Anfang des Jahres habe es keinerlei Beanstandungen mehr gegeben. Tatsächlich bestätigt der Kontrolleur, dass der jüngste Besuch sehr positiv verlaufen sei. Bei den Ladenbetreibern sei ein guter Weg erkennbar. Man werde nun engmaschig weiterkontrollieren. Erst, wenn man sehe, dass der Standard gehalten wird, werde man die Kontrollfenster erweitern.

    Im vorliegenden Fall spricht Staatsanwältin Hannah Witzigmann von einem „gewissen Eskalationsverlauf“. Es habe länger gedauert, bis es bei den Angeklagten zur Einsicht gekommen sei. Die beiden Verteidiger Meinrad Ludwig und Hubert Probst führen für ihre Mandanten, die ursprünglich nicht aus Deutschland stammen, Sprachbarrieren ins Feld. Probst spricht außerdem davon, dass es in anderen Kulturkreisen normal sei, Lebensmittel zu verkaufen, für die nicht ganz so hohe Maßstäbe in puncto Kühlung gelten wie in

    Ob die Lagerung von Lebensmitteln überall so gehandhabt wird wie hierzulande, sei dahingestellt, sagt Richter Patrick Hecken. Dass man empfindliche Lebensmittel zu kühlen hat, müsse für jeden klar sein. Hecken verurteilt den 48-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Weil der 36-Jährige den Laden zunächst alleine führte und er außerdem eine Vorstrafe vorzuweisen hat, muss er 135 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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