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Landkreis Dillingen: Verbrecher im Netz: Diese Tipps gibt die Dillinger Polizei

Landkreis Dillingen

Verbrecher im Netz: Diese Tipps gibt die Dillinger Polizei

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    Vorsicht vor Internetbetrügern: Die Fälle, auch bei uns im Landkreis Dillingen, werden immer mehr.
    Vorsicht vor Internetbetrügern: Die Fälle, auch bei uns im Landkreis Dillingen, werden immer mehr. Foto: davidevison/Adobe Stock

    Ware bezahlt, aber nicht erhalten. Diese Überschrift hat sich in den vergangenen Monaten oft in der Heimatzeitung angeboten. Onlinekriminalität ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Im Gegenteil. Auch im Landkreis werden immer mehr Menschen Opfer von Betrügern, die im Internet unterwegs sind. Das bestätigt Polizeihauptmeisterin Katharina von Rönn.

    Gibt es immer mehr Fälle von Betrug im Internet?

    Rönn: Die Zahlen im Bereich der Online-Kriminalität steigen stetig an. Immer mehr Menschen kaufen oder ersteigern online Waren und Dienstleistungen und nicht jeder Anbieter ist seriös.

    Haben Sie Vergleichswerte?

    Rönn: Aufgrund der großen Bandbreite im Bereich Online-Kriminalität ist es schwierig, einzelnen Deliktsbereich zu separieren, daher können nur grobe Vergleichswerte vorgelegt werden. Ein Beispiel: Bei Warenkreditbetrug/Warencomputerkreditbetrug gab bei der Polizeiinspektion Dillingen 2017 104 Fälle, im Jahr 2018 127 Fälle. Insgesamt stiegen die Zahlen im Bereich der Internetkriminalität von 765 Fällen im Jahr 2017 auf 846 Fälle im Jahr 2018 im Bereich Polizeipräsidium Schwaben Nord.

    Es ist oft so, dass die Ware bezahlt wird, Opfer diese aber nie erhalten. Was waren die krassesten Fälle?

    Rönn: Auch hier sind die Fälle vielschichtig. Vom bestellten Pkw in Höhe von 46.000 Euro, bis zum Tierfutter für Pferde in Höhe von fast 5000 Euro. Oft liegt die Schadenshöhe im mittleren dreistelligen Bereich. Dabei werden oft Bekleidung und Technikartikel bestellt, aber nicht mehr bezahlt.

    Können Internetbetrüger geschnappt werden?

    Rönn: Leider sind Ermittlungen über Anschlussinhaber von Internetadressen, über zuständige Provider und involvierte Banken oft sehr aufwendig und zeitraubend. Oft werden Konten sofort nach Überweisungen wieder aufgelöst, in Portalen falsche Namen verwendet. Befinden sich dann Konten oder Täter im Ausland, wird es sehr schwierig. Bei ermittelten Wohnort des Täters innerhalb des Einzugsbereichs Schwaben Nord liegt die Aufklärungsquote im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord bei rund 90 Prozent. Ähnliches gilt auch für die Polizeiinspektion Dillingen.

    Haben Opfer eine reelle Chance, ihr Geld wieder zu bekommen?

    Rönn: Teilweise. Sofern der Täter ermittelt werden kann, ist es fraglich, ob er die bereits bezahlten Gelder wieder auszahlen kann. In der Regel sind die Täter mittellos oder bereits untergetaucht. Bereits überwiesene Gelder können nicht mehr zurückgeholt werden. Wichtig hier: Wer bemerkt hat, dass er Opfer von Betrügern geworden ist: Umgehend die Bank informieren, informieren ob Zahlungen rückgängig gemacht werden können. Das ist nur in einem kurzen Zeitraum möglich. Bei Bargeldtransfer sofort den Dienstleister informieren und Transaktion stoppen. Alle Beweise für den Online-Kauf sichern, das heißt Kaufverträge, Bestellbestätigungen, E-Mail-Verkehr und dann zeitnahe Anzeige bei der Polizei erstatten.

    Wie erkenne ich, ob es Betrüger sind?

    Rönn: Das könnten Hinweise sein: Konten befinden sich im Ausland, die Angebote sind viel zu billig, Unterhaltungen in Portalen werden in übersetzten, teils grammatikalisch schlechtem Deutsch geführt, als Zahlungsmethode wird nur Überweisung akzeptiert oder die Bezahlung mittels erworbenen Gutscheincodes oder Direktüberweisungen gefordert.

    Erkennt man unseriöse Anbieter?

    Rönn: Nein, generell nicht, Betrüger wollen ja so unauffällig wie möglich sein. Wichtig ist, dass Handynummern, Emailadressen, Bankverbindungen kein Garant für Ermittlung einer Person sind. Gute Betrüger arbeiten so, dass eben ein seriöser Eindruck entsteht. Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass man bei großen bekannten Plattformen einkauft, in denen keine Werbung geschalten ist. Wenn verschieden „sichere“ Zahlungsmethoden akzeptiert werden. Beispielsweise PayPal mit Käuferschutz, auf Rechnung usw., dann ist es seriöser. Unseriös ist die Zahlung mit Gutschein-Codes oder über Zahlungsmitteldienste. Auch positive Bewertungen im Internet sind kein Garant dafür, dass der Verkäufer tatsächlich seriös ist.

    Wann sollte ich stutzig werden?

    Rönn: Sobald der Verkäufer nach Erhalt des Geldes anfängt, den Käufer mit diversen Ausreden hinzuhalten. Sei es „ich konnte die Ware nicht verschicken, weil meine Oma krank ist“, „ich war im Krankenhaus“, „ein Bekannter wollte das Paket abschicken“ oder „ich bin zurzeit auf Montage im Ausland“. Oder wenn sich der Verkäufer einfach gar nicht mehr meldet. Auch das plötzliche Verschwinden der Angebote ist ein Zeichen dafür, dass weder Ware noch angegebener Verkäufer existieren.

    Weitere Tipps gibt es auf der Seite www.polizeiberatung.de

    So arbeitet das K11: Cyberkriminalität: Diese Dillinger Polizisten jagen Verbrecher im Netz


    Die Dillinger Polizei hat uns vor kurzem auch Fragen zum Thema Hitze und Auto beantwortet.

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