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Landkreis Dillingen: So setzen Firmen im Kreis Dillingen die 3G-Regeln um

Landkreis Dillingen

So setzen Firmen im Kreis Dillingen die 3G-Regeln um

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    Am Eingang der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH in Höchtädt werden Mitarbeiter und Besucher darauf hingewiesen, das für das gesamte Betriebsgelände des Unternehmens die 3G-Regel „geimpft - genesen - getestet“ eingehalten werden muss.
    Am Eingang der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH in Höchtädt werden Mitarbeiter und Besucher darauf hingewiesen, das für das gesamte Betriebsgelände des Unternehmens die 3G-Regel „geimpft - genesen - getestet“ eingehalten werden muss. Foto: Horst von Weitershausen

    Buchstaben-Zahlen-Kombinationen liegen im politischen und wissenschaftlichen Trend. Der Buchstabe G hat gar Hochkonjunktur in der Corona-Pandemie. Seit geraumer Zeit wird damit jongliert, um dem Virus so passend wie möglich entgegenzutreten. Seit Mittwoch gilt nun im ganzen Land 3G am Arbeitsplatz – an die Werkbank oder den Schreibtisch dürfen nur noch genesene, geimpfte oder aktuell negativ auf das Dies bedeutet wiederum schier automatisch die indirekte Erfassung all jener, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Für die Betriebe in der Region stellt die Regelung teilweise eine große Herausforderung dar. Im Landkreis Dillingen ist man wiederum zuversichtlich.

    Birgit Hafner vom Metallbauunternehmen Josef Gartner in Gundelfingen findet: „Insgesamt haben wir das pragmatisch und schnell geregelt.“ Auch, wenn die Regelungen in Bayern anfangs etwas unklar gewesen seien. Über ein elektronisches Zugangssystem können jetzt nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete die Arbeitsbereiche betreten, erklärt sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Test benötigen, haben vor Ort die Möglichkeit dazu. Beaufsichtigt wird dieser von Werksschutzmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Auch offizielle Tests von außerhalb können vorgezeigt werden. Größere Probleme habe es bisher nicht gegeben.

    Im Laugnaer Ortsteil Asbach werden Büros umfunktioniert

    Bei Reitenberger Bau aus Laugna sieht es ähnlich aus. „Wir machen das selber“, sagt Ulrich Die Zahl der Personen, die einen Test benötigen, befinde sich lediglich im einstelligen Bereich. Besprechungsräume und Büros wurden entsprechend „umfunktioniert“, wie er erklärt. Auch Personal sei für die Beaufsichtigung der Antigentests geschult worden. Vor allem sagt Reitenberger aber: „Mir ist wichtig, dass alle auf sich achten.“

    „Wir machen Zugangskontrollen mit dem Werksschutz“, erklärt Frederik Klein vom Traktorhersteller Same Deutz-Fahr in Lauingen. Ab 5.30 Uhr werde in der Deutz-Fahr Arena unter Aufsicht getestet. Fünf bis sechs Leute setze die Firma dafür ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Test benötigen, sollen dafür 20 Minuten früher als normalerweise erscheinen. Die Örtlichkeit sei extra so aufgebaut worden, dass Menschen nicht direkt aneinander vorbei gehen müssen. Außerdem beginne der Arbeitstag im Büro später – es kommen also nicht alle gleichzeitig zum Testen. „Das haben wir uns schlimmer vorgestellt, als es eigentlich ist“, so Klein. „Wenn ein Test positiv ausfällt, heißt das: Ab nach Hause, einen Arzt aufsuchen und einen PCR-Test machen lassen“, erklärt er. Der Aufwand sei für den Nutzen aber überschaubar. „Alles, was wir zurzeit tun können, ist eine gute Sache.“

    Besucher müssen 3G bei BSH in Dillingen ebenfalls einhalten

    BSH Hausgeräte schreibt auf Anfrage: „Die 3G-Regelung wird am Standort Dillingen seit Einführung der Maßnahme in Bayern verordnungskonform umgesetzt. Der Zutritt zur Arbeitsstätte erfolgt weiterhin nur nach 3G-Nachweis.“ Teilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Impf- oder Genesenenstatus mit, bleibe dieser dauerhaft gespeichert. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen.

    Johanna Öxler von Grünbeck Wasseraufbereitung in Höchstädt teilt zum Thema mit: „Wir haben an jeden Mitarbeiter der Firma ein Merkblatt über die 3G-Regelung im Betrieb verteilt.“ Darin werde mitgeteilt, dass der Zugang zum Arbeitsplatz nur gewährt werden könne, wenn eine arbeitstägliche Testung unter Aufsicht durchgeführt wird, sofern die Vorgesetzten nicht über einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis informiert worden sind. Testpflichtige müssen an jedem Arbeitstag einen Selbsttest durchführen. Die Aufsicht bei der Testdurchführung werde vom jeweiligen Vorgesetzten direkt zu Arbeitsbeginn übernommen. Die Selbsttests stelle die Firma Grünbeck zur Verfügung. Bei einem positiven Ergebnis wird an der firmeneigenen Teststation ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Sollte auch dieser positiv sein, erfolgt direkt ein PCR-Test, teilt die Unternehmenssprecherin Johanna Öxler weiter mit.

    So gehen Landratsamt und Stadt Dillingen vor

    Die Stadt Dillingen setzt die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ähnlich wie die privaten Unternehmen um, teilt Pressesprecher Jan Koenen mit. Bereits geimpfte und genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien durch einmaliges Vorzeigen ihrer Zertifikate bei der Personalverwaltung ermittelt worden. Nicht immunisierte Beschäftigte müssten täglich einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen. Im Landratsamt Dillingen wird laut Fachbereichsleiter von Organisation und Personal, Andreas Winter, 3G am Arbeitsplatz wie folgt umgesetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei bereits mit der Neuaufnahme der Regelungen angeboten worden, sich mittels freiwilliger Selbstauskunft und unter Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises von einer regelmäßigen Testung oder Vorlage eines gültigen Testnachweises zu befreien. Dies werde in der Personalverwaltung geprüft und dokumentiert. Für Beschäftigte, die keine Selbstauskunft vorgelegt haben, sei im Landratsamt in unmittelbarer Nähe zu einem Eingang eine interne Teststation eingerichtet worden.

    Dort müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Präsenz täglich vor Dienstbeginn einen gültigen Testnachweis vorzeigen. Eine weitere Möglichkeit sei es, einen Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht werde entsprechend geahndet. Auch im Landratsamt erfolgen die Tests außerhalb der Arbeitszeit. Entsprechend den Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung übernehme der Arbeitgeber die Kosten für zwei Selbsttests. Für die Kosten von weiteren müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst aufkommen. Geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern biete die Behörde gemäß der Corona-Arbeitsschutzverordnung zwei Selbsttests pro Woche an.

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