Das Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Augsburg gegen die Mutter, die bei Unterglauheim ihr neugeborenes Kind ausgesetzt hatte, wird nicht überprüft. Wie die Anwältin der Frau aus dem Landkreis Dillingen, Cornelia McCready, mitteilt, wurde die Revision vom Bundesgerichtshof ohne Begründung verworfen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet.
Landkreis Dillingen