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Landkreis Dillingen: Prozess: 15-Jährige täuscht Vergewaltigung vor

Landkreis Dillingen

Prozess: 15-Jährige täuscht Vergewaltigung vor

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    Im Dillinger Amtsgericht wurde eine angebliche Vergewaltigung verhandelt. Zwei ganze Tage dauerte die nichtöffentliche Verhandlung.
    Im Dillinger Amtsgericht wurde eine angebliche Vergewaltigung verhandelt. Zwei ganze Tage dauerte die nichtöffentliche Verhandlung. Foto: Schopf (Archiv)

    Das Mädchen schleicht sich nach Mitternacht von zu Hause fort. Sie trifft sich mit zwei Freunden im westlichen Landkreis Dillingen, verabredet hatten sie sich über WhatsApp. Durch das Fenster klettert die 15-Jährige in die Wohnung von einem der jungen Männer, beide sind 18 Jahre alt.

    15-Jährige behauptet, vergewaltigt worden zu sein

    Sie ziehen dem Mädchen die Kleidung aus, werfen es auf das Bett und vergewaltigen es. Die Freunde zwingen es abwechselnd zu oralem und vaginalem Geschlechtsverkehr. Zu Beginn wehrt sich die Jugendliche noch, versucht, die 18-Jährigen von sich fernzuhalten. Die jungen Männer ziehen sie an den Haaren, halten sie fest. Irgendwann gehen der 15-Jährigen die Kräfte aus. Dann lässt sie es über sich ergehen.

    Wohlgemerkt: So schilderte es die 15-Jährige gegenüber der Polizei. Die Tat soll in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar dieses Jahres passiert sein. Vor kurzem befasste sich das Dillinger Amtsgericht mit der Angelegenheit. Die beiden 18-Jährigen waren angeklagt wegen Vergewaltigung. Zwei ganze Tage dauerte die nichtöffentliche Verhandlung. Nach Informationen unserer Redaktion nahm der Prozess eine überraschende Wendung. Am Ende sprach das Gericht die Angeklagten im Punkt der Vergewaltigung frei.

    Aussage der Freundin ist ausschlaggebend

    Ausschlaggebend für das Urteil war offenbar die Aussage einer Freundin des vermeintlichen Opfers. Diese hatte die 15-Jährige am Tag nach der Tat getroffen, um sich ihr anzuvertrauen und in einer Apotheke gemeinsam die „Pille danach“ zu besorgen.

    In ihrer Zeugenaussage bestätigte die Freundin zunächst die Schilderungen der 15-Jährigen. Doch ihre Ausdrucksweise löste im Gerichtssaal offenbar Misstrauen aus. Immer wieder soll sie Formulierungen wie „eigentlich“ oder „glaube ich“ verwendet haben. Um einen möglichen Einfluss durch ihre Freundin zu vermeiden, schickte das Gericht – auf Anregung der Verteidigung – die 15-Jährige, die als Nebenklägerin auftrat, vor die Tür. Die Zeugin hatte nun offenbar sehr mit ihren Gefühlen zu kämpfen. Immer wieder sollen ihr die Tränen gekommen sein, der Prozess musste deswegen unterbrochen werden, ist zu hören. Doch inhaltlich wendete sich das Blatt. In Abwesenheit ihrer Freundin widersprach die Zeugin dem vermeintlichen Opfer.

    Es gibt ein Video aus dieser Nacht

    Die 15-Jährige habe ihr am Tag darauf erzählt, dass die sexuellen Handlungen, die später als Vergewaltigung zur Anzeige kamen, einvernehmlich passiert seien. Die Jugendliche hatte demnach Panik bekommen und befürchtete, dass sie nun schwanger sei. Deshalb besorgte sie sich die „Pille danach“.

    Eine entscheidende Rolle spielte in der Folge auch ein Video, das in jener Nacht entstanden ist. Darauf sind offenbar anzügliche Szenen mit der 15-Jährigen zu sehen. Das Video verbreitete sich im Umfeld der Jugendlichen. Als das Mädchen von dem Video erfuhr – es wusste zuvor wohl nichts davon –, war es offenbar schockiert. Daraufhin soll sie sich dazu entschlossen haben, die beiden jungen Männer wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Wie der Film entstanden ist und was es genau damit auf sich hatte, blieb im Prozess im Unklaren.

    Jugendpornografische Inhalte auf dem Handy

    Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Gabriele Held war nach der Zeugenaussage der Freundin davon überzeugt, dass die Vorwürfe der 15-Jährigen unbegründet waren. Es sprach die beiden Angeklagten (Rechtsanwälte Thomas Dick und Julia Weinmann) frei. Zumindest, was den Vorwurf der Vergewaltigung betraf. Auf dem Handy, das bei einem der beiden Angeklagten sichergestellt wurde, fanden die Ermittler jedoch jugendpornografische Inhalte. Dafür verurteilte ihn das Gericht zu 64 Arbeitsstunden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

    Für die 15-Jährige könnte die Angelegenheit noch ein Nachspiel haben. Sie muss womöglich damit rechnen, dass gegen sie ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung und falscher uneidlicher Aussage eingeleitet wird.

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