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Landkreis Dillingen: Notfallversorgung: Landräte machen mobil

Landkreis Dillingen

Notfallversorgung: Landräte machen mobil

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    Landkreisübergreifend wollen Landräte die Notfallversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
    Landkreisübergreifend wollen Landräte die Notfallversorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Foto: Foto (Symbol): Jakob Stadler

    Die Gesundheitsversorgung wollen die Landräte im bayerisch-württembergischen Grenzgebiet noch stärker in den Fokus nehmen. Das ist das zentrale Ergebnis eines grenzübergreifenden Landrätetreffens in Langenau. Dabei tauschten sich Stefan Rößle (Landkreis Donau-Ries), Leo Schrell (Dillingen), Thomas Reinhardt (Heidenheim) und Thorsten Freudenberger (Landkreis Neu-Ulm) sowie Heiner Scheffold (Alb-Donau-Kreis) aus. Dabei waren die Bundestagsabgeordneten Ronja Kemmer (Wahlkreis Ulm) und Roderich Kiesewetter (Wahlkreis Aalen-Heidenheim).

    Krankenhäuser sind eine Grundvoraussetzung für Lebensqualität 

    Im Vordergrund der Gespräche standen laut Pressemitteilung eine umfassende und qualitativ hohe Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und eine solide Grundfinanzierung der Kliniken in kommunaler Trägerschaft. Gefordert wurde eine nachhaltige Finanzierung kommunal geführter Krankenhäuser. Einig waren sich die Landräte, dass der Bund, aber auch die Länder hierbei eine stärkere Rolle übernehmen und ihrer Verantwortung gerecht werden sollen. Dabei wurde auf die derzeitigen strukturellen Probleme bei der Krankenhausfinanzierung aufmerksam gemacht. Eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen erfordere auch zukünftig eine wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser. Das Land trägt bei diesem dualen System die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten, die Krankenkassen tragen die Verantwortung für die Finanzierung der direkt in Verbindung mit der Krankenbehandlung entstehenden Betriebskosten. Daneben tragen die Landkreise als Krankenhausträger der kommunal geführten Krankenhäuser regelmäßig zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken bei, indem sie Defizite durch Zuschüsse ausgleichen.

    „Eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung stellt eine Grundvoraussetzung für die Lebensqualität auch im ländlichen Raum dar. Diese stellen wir vor allem durch unsere Kliniken sicher“, sagten die Landräte. Die Krankenhäuser seien eine wichtige Grundlage für die Vernetzung der Gesundheitsversorgung vor Ort und ein zentraler Baustein für die Schaffung und den Erhalt einer lebenswerten Region. Darüber hinaus seien sie entscheidend für die Ausbildung der Allgemeinärzte und Stellung der Notärzte in der Fläche.

    Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung müssen in kommunaler Hand bleiben

    In diesem Zusammenhang wandten sich die Landräte massiv gegen die vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angestrebte Neuordnung der stationären Notfallversorgung an Kliniken. Nach diesen Planungen soll die Notfallversorgung in drei Stufen, die Basisnotfallversorgung, die erweiterte Notfallversorgung und die umfassende Notfallversorgung, mit spezifischen Qualitätsanforderungen eingeteilt werden. Die dort formulierten Qualitätskriterien würden eine gesicherte Notfallversorgung der Kliniken im ländlichen Raum in Frage stellen. Man habe den Eindruck, dass die Anforderungen ohne Not so hoch gesetzt würden, dass sie nur von wenigen großen und zentralen Einheiten erfüllt werden könnten.

    Allerdings teilten die Bundestagsabgeordneten mit, dass es – um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken – vorgesehen sei, alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser einzustufen.

    In einem waren sich die Landräte laut Pressemitteilung einig: Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie der Schwerpunktversorgung müssten in kommunaler Trägerschaft erhalten bleiben und dazu auch über die Möglichkeit einer Notfallversorgung verfügen. Vor allem forderten die Landkreischefs, dass „die im Bund politisch Verantwortlichen die bedarfsgerechte Versorgung in den ländlichen Regionen stärker in den Blick nehmen“ und dabei nicht ausschließlich dem G-BA das Feld überlassen. Die sieben Landräte und die beiden Bundestagsabgeordneten werden jetzt ein gemeinsames Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und an den Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, Manfred Lucha, senden, um auf die Situation aufmerksam zu machen. (pm)

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