Er dachte, seine Lebensgefährtin betrügt ihn. Deshalb wollte sich ein 35-Jähriger aus dem Zusamtal an der Frau rächen. Er beleidigte sie über das Handy und schickte bedrohliche Nachrichten. Doch damit nicht genug. Der Mann loggte sich in das Facebook-Profil der 29-Jährigen aus dem Kreis Aichach-Friedberg ein und postete dort zwei Nacktbilder der Frau, die im Laufe der rund zweijährigen Beziehung entstanden waren. Dafür musste sich der 35-Jährige nun vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten, unter anderem wegen der Verbreitung pornografischer Schriften.
Freundin und vermeintlicher Liebhaber sollen "in Blut baden"
Zur Verhandlung begleiten zwei Polizeibeamte den Mann, der seit knapp einem Monat in Untersuchungshaft in Gablingen sitzt. Die Taten ereigneten sich Ende 2017. Laut Anklage schrieb der Mann seiner damaligen Freundin mehrere Kurznachrichten, in der er sie unter anderem als „Hure“ und „Schlampe“ beleidigte. Außerdem deutete er an, dass sie fremdgehen würde. Wenn er herausbekomme, mit wem sie verkehre, würden beide „in Blut baden“. Dafür würde er auch 15 Jahre ins Gefängnis gehen, so die bedrohliche Nachricht, die die 29-Jährige in Angst versetzte. Außerdem stellte er ein Bild des nackten Intimbereichs der Frau sowie eines von ihren nackten Brüsten auf Facebook, wo die Aufnahmen für alle digitalen Freunde sichtbar waren. Darunter schrieb der Angeklagte den Kommentar: „Ich gehe gerne fremd. Wer mich mal haben will, muss sich nur melden.“
Die Vorwürfe gegen ihn gibt der 35-Jährige gleich zu Beginn des Prozesses zu und erklärt die Umstände. An den Tagen vor der Tat sei seine Freundin mehrfach abends ausgegangen mit der Erklärung, sie würde sich mit einer Arbeitskollegin auf einen Kaffee treffen. Als er den Chatverlauf der 29-Jährigen zu Gesicht bekam, sah er, dass diese seit Tagen in Kontakt zu einem Bekannten steht. „Da hatte ich den Eindruck, dass sie mich betrügt“, erklärt der Mann vor Gericht. Daraufhin habe er sich zu seinen Handlungen hinreißen lassen. „Leider“, wie er betont. In das private Facebook-Konto der Frau gelangte er ohne Probleme, da diese sich bereits zuvor an seinem Handy angemeldet hatte. Positiv führt er für sich ins Feld, dass er eines der Fotos zumindest mit einem Smiley versehen hat, „damit man nicht alles sieht“.
Nacktbilder ins Netz gestellt: Täter entschuldigt sich mehrfach
Das Opfer sagt im Prozess als Zeugin aus. Sie schildert, dass sie die Bilder problemlos löschen konnte und die Angelegenheit keine weitreichenden Folgen für sie hatte. „Ein paar Leute wissen noch davon, aber es wird nicht mehr groß darüber gesprochen“, sagt die 29-Jährige. Auch könne sie dem Angeklagten, mit dem sie nicht mehr zusammen ist, heute angstfrei entgegentreten. Das Verhältnis habe sich sogar weitgehend stabilisiert, man spreche wieder normal miteinander. Ausschlaggebend dafür waren auch mehrfache Entschuldigungen des Mannes, in Form eines Briefes sowie persönlich. Auch im Prozess bekräftigt er in Richtung seiner Ex-Freundin: „Es tut mir wirklich leid. Das war eine äußerst dumme Aktion, die nicht hätte sein müssen.“ Auf Nachfrage von Verteidiger Adrian Graf nimmt das Opfer seinen Strafantrag bezüglich der Beleidigung zurück.
Es bleiben die Vorwürfe bezüglich der Bilder sowie die Bedrohungen. Zulasten des Angeklagten spricht seine Vorgeschichte. Der Mann hat ein halbes Dutzend Vorstrafen vorzuweisen, unter anderem wegen Diebstahl und Sachbeschädigung. Der 35-Jährige sei „alles andere als ein unbeschriebenes Blatt“, sagt Staatsanwalt Johannes Pausch. Er bezeichnet die vorliegende Tat als einen „intensiven Einschnitt“ in das Persönlichkeitsrecht der Frau. Pausch schaut in Richtung des Angeklagten, der die meiste Zeit des Prozesses mit gesenkten Schultern und Kopf dasitzt. „Man kann sehen, dass er in der U-Haft gelitten hat“, sagt der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung fordert. Verteidiger Graf nennt die Tat seines Mandanten eine „Sauerei“, die bestraft gehört – jedoch milde. Schließlich sei die Angelegenheit bereinigt, Täter und Opfer hätten wieder ein normales Verhältnis.
Richter spricht von "jugendlichem Schwachsinn"
Richter Patrick Hecken verhängt schließlich eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, dazu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Hecken betont, dass die Nacktbilder auf einer Plattform mit großer Reichweite geteilt wurden, auch Kinder hätten die Fotos zu sehen bekommen können. „Es scheint mir jugendlicher Schwachsinn gewesen zu sein“, sagt der Richter, der dem 35-Jährigen ins Gewissen redet: „Es wird Zeit, dass Sie da rauswachsen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
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