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Landkreis Dillingen/Mörslingen: Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ läuft im Kreis Dillingen schleppend

Landkreis Dillingen/Mörslingen

Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ läuft im Kreis Dillingen schleppend

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    Bis zum kommenden Mittwoch, 27. Oktober, läuft das Volksbegehren „Landtag abberufen“.
    Bis zum kommenden Mittwoch, 27. Oktober, läuft das Volksbegehren „Landtag abberufen“. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des Bayerischen Landtags läuft auch im Landkreis Dillingen schleppend. Wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilte, hatten sich bis Donnerstagmittag, 12 Uhr, im Kreis Dillingen 610 Bürger und Bürgerinnen – das sind 0,84 Prozent der Stimmberechtigten – in die Listen eingetragen. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssten es mehr als zehn Prozent sein. Das Volksbegehren läuft bis kommenden Mittwoch, 27. Oktober.

    Ein Mörslinger, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, ist der Ansicht, dass Finningens Bürgermeister Klaus Friegel (Freie Wähler) „das Volksbegehren verhindert“. Er habe sich am Mittwoch im Rathaus eintragen wollen. Da habe ihm Friegel mitgeteilt, dass er die Liste bereits bei der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, zu der Finningen gehört, abgegeben habe. Vergangene Woche habe man sich ebenfalls nicht eintragen können, da das Büro Friegels geschlossen gewesen sei. „Dass CSU und das Volksbegehren verhindern, ist nicht demokratisch“, teilt der Mörslinger mit.

    Mörslinger Bürgermeister widerspricht Vorwürfen

    Bürgermeister Friegel widerspricht auf Anfrage unserer Zeitung der Darstellung, er wolle das Volksbegehren, das vor allem von der Querdenker-Szene angestoßen wurde und von der AfD unterstützt wird, verhindern. Am Freitag habe er von 17.30 bis 19 Uhr seine Bürgersprechstunde im Mörslinger Rathaus als Termin angeboten, an dem sich die Bürger und Bürgerinnen für das Volksbegehren eintragen konnten.

    Dies sei im Amtsblatt angekündigt worden, und etwa zehn Interessierte seien gekommen. „Normalerweise können sich Bürger und Bürgerinnen bei einem Volksbegehren in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt in die Listen eintragen“, informiert Friegel. Er habe das dieses Mal auch während der Bürgersprechstunde ermöglicht. Am Mittwoch sei nun der Mörslinger, der sich an unsere Zeitung gewandt hat, aufgetaucht. Da hatte Friegel die Liste bereits zur VG gebracht.

    Zöschinger Bürgerinnen und Bürger können sich in Syrgenstein eintragen

    Der Gemeindetags-Kreisvorsitzende und Zöschinger Bürgermeister Tobias Steinwinter sagt dazu, dass sich auch Zöschinger und Zöschingerinnen nicht im Rathaus der Gemeinde, sondern in der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein für das Volksbegehren eintragen können. Bürgersprechstunden im Zöschinger Rathaus seien für örtliche Angelegenheiten gedacht. Im Übrigen, so Steinwinter, könne der Landtag gar nicht abberufen werden. Es gehe allenfalls um vorgezogene Neuwahlen.

    Landratsamtssprecher Peter Hurler informiert, dass das Vorgehen von Bürgermeister Friegel den Vorgaben entspricht. „Für Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften ist mindestens ein Eintragungsraum am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft einzurichten“, erläutert Hurler. Dort müssten die vorgeschriebenen Mindesteintragungszeiten – etwa an einem Werktag bis 20 Uhr – abgedeckt werden. Für weitere Angebote in den Mitgliedsgemeinden gelten diese Vorgaben nicht.

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