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Landkreis Dillingen: Mit Machete bedroht: Mann aus dem Landkreis Dillingen muss für Jahre in Haft

Landkreis Dillingen

Mit Machete bedroht: Mann aus dem Landkreis Dillingen muss für Jahre in Haft

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    Einen Mann aus dem Landkreis Dillingen erwartet eine Haftstrafe, weil er einen Taxifahrer mit einer Machete bedroht hat.
    Einen Mann aus dem Landkreis Dillingen erwartet eine Haftstrafe, weil er einen Taxifahrer mit einer Machete bedroht hat. Foto: David Ebener/dpa

    Zwei Jahre und sechs Monate schickt das Augsburger Amtsgericht einen 38-jährigen Mann ins Gefängnis, der nach einer Taxifahrt von Kaufering in den Landkreis Dillingen den Fahrpreis von 170 Euro schuldig geblieben war und der den geprellten Taxifahrer mit einer Machete bedroht hatte. Erschwerend für den alkohol- und drogenabhängigen Angeklagten wirkte sich aus, dass er wegen verschiedenster Delikte inzwischen rund 13 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat.

    Zunächst hatte das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts am zweiten Verhandlungstag zwei weitere Zeugen vernommen. Der 25-jährige Streifenbeamte der Polizeiinspektion Dillingen und sein 57-jähriger Kollege legten dem Gericht dar, warum es überhaupt zu einer Verfolgung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung gekommen war. Denn nach den ersten Vernehmungen am Tattag sei man nur von Bedrohung und Nötigung ausgegangen. Erst eine zweite Vernehmung des geschädigten 64-jährigen Taxifahrers aus dem Kreis Landsberg durch die Polizeiinspektion in Landsberg sowie eine weitere Anhörung durch den 57-jährigen Dillinger Polizisten hätten ergeben, dass der angeklagte 38-Jährige Hiebbewegungen mit einer Machete in Richtung des Taxifahrers unternommen hätte. Bei seiner ersten Anhörung durch die Dillinger Polizei hatte der Geschädigte laut Zeugen lediglich von einer „drohenden Haltung“ gesprochen.

    Zuhause griff der Mann zu seiner Machete

    Der 38-Jährige hatte im November 2019 nach einem Treffen in Landsberg den letzten Zug verpasst und wollte nun in sein Wohnheim im Kreis Dillingen zurück. Er war nach 1 Uhr nachts am Bahnhof in Kaufering in ein Taxi eingestiegen und hatte sich fahren lassen. Dem um seine Fahrtkosten besorgten

    Die zweite Komponente des Verfahrens leitete der sachverständige Psychiater Dr. Felix Segmiller ein, der sich mit der Persönlichkeit des Angeklagten beschäftigt hatte. Es ging um die Frage der Einweisung in eine Entziehungsanstalt anstatt einer Gefängnisstrafe. Segmiller stellte eine vorhandene Abhängigkeit des Mannes von Alkohol und Drogen fest. Diese Sucht habe einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Persönlichkeit, die der Gutachter als gestört bewertete. Eine Schuldunfähigkeit zur Tatzeit schloss der Gutachter aus, obwohl der Angeklagte anfangs wohl über 2,5 Promille im Blut gehabt haben dürfte. Er stellte auch den Erfolg einer Entzugstherapie infrage, da der Angeklagte diese Maßnahme zuvor bereits zwei mal abgebrochen habe. Auch dessen erneute Bemühungen um eine solche Maßnahme seien im Anfangsstadium stecken geblieben.

    In Dillingen steht der Mann abermals vor Gericht

    Wie also umgehen mit einen Mann, der nach eigenem Bekunden Alkohol, sein tägliches Cola-Weizen, trank, seit er neun Jahre alt ist? Und der mit elf Jahren begann, angeleitet vom alkoholsüchtigen Vater, Schnaps zu trinken? Und der inzwischen sein halbes Leben verschiedene Drogen konsumiert? Für Staatsanwältin Julia Egermann ein klarer Fall: Sie bildete aus dem Betrug für die unbezahlte Taxifahrt und der versuchten räuberischen Erpressung eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Von einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt wollte sie nichts wissen, das Gutachten spreche dagegen. Verteidigerin Juliane Kirchner praktizierte einen anderen Denkansatz. Für sie kam nur die Bestrafung für den gestandenen Betrug in Frage. Eine räuberische Erpressung habe nicht vorliegen können, da die Taxifahrt zum Zeitpunkt der angeblichen Bedrohung mit einer Machete bereits erfolgt gewesen sei. Obwohl sie für den Betrug lediglich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten forderte, plädierte sie dennoch für eine Einweisung ihres Mandanten in eine Entziehungsanstalt, selbst wenn die Maßnahme mindestens 24 Monate dauern würde.

    Für das Schöffengericht erklärte Vorsitzender Richter Dominik Wagner, dass man den Angeklagten nur für etwas verurteile, was er selbst gestanden habe. In anderen Teilen der Anklage wurde der Mann wegen unklarer Beweislage freigesprochen. Das Strafmaß: zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Die versuchte räuberische Erpressung bezog das Gericht in seinem Urteil nicht auf die Sache mit den Fahrtkosten, sondern auf den Versuch des Angeklagten, vom Taxifahrer seinen Geldbeutel und das Handy zurückzubekommen. Auch das Gericht sprach sich wegen der gutachterlich festgestellten mangelnden Erfolgsaussichten gegen die Einweisung in eine Entziehungsanstalt aus. Der Haftbefehl, aufgrund dessen der Angeklagte seit Januar in Untersuchungshaft sitzt, wurde aufrecht erhalten. Für den Angeklagten stellt dieses Strafmaß gleichwohl nur eine Zwischenbilanz dar. Jetzt muss er sich in Dillingen vor dem Amtsgericht wegen weiterer Delikte verantworten. Eine zu erwartende Verurteilung ist mit dem Augsburger Urteil gesamtstrafenfähig, was heißt, dass sich die Länge der Haftdauer für den Angeklagten noch vergrößern könnte.

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