Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Dillingen: Landkreis Dillingen schränkt Besuchsrechte in den Kliniken und Altenheimen ein

Landkreis Dillingen

Landkreis Dillingen schränkt Besuchsrechte in den Kliniken und Altenheimen ein

    • |
    In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt inzwischen ein generelles Besuchsverbot. Nach Rücksprache werden in Einzelfällen Ausnahmen gemacht.
    In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt inzwischen ein generelles Besuchsverbot. Nach Rücksprache werden in Einzelfällen Ausnahmen gemacht. Foto: Berthold Veh

    Weil für ältere und kranke Menschen eine Infektion mit dem Coronavirus unter Umständen lebensgefährlich sein kann, hat die bayerische Staatsregierung ein weitgehendes Besuchsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime verfügt. Die Kreiskliniken in Dillingen und Wertingen setzen die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zur Einschränkung der Besuchsrechte zum Schutz der Patienten konsequent um, teilte das Landratsamt am Samstagvormittag mit. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 14. März.

    Schrell: Schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich schützen

    Landrat Leo Schrell sagt: „In dieser Krisensituation gilt es, die gesundheitlich schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich zu schützen.“ Gleichzeitig bittet der Aufsichtsratsvorsitzende der Kreiskliniken die Bevölkerung um Verständnis für die verschiedensten Maßnahmen.

    Betretungsverbot für Kontaktpersonen mit höherem Infektionsrisiko

    Aufgrund der Allgemeinverfügung dürfen Besucher, die nach der Definition des Robert Koch-Instituts (RKI) als Kontaktpersonen mit höherem Infektionsrisiko (Kategorie I) und geringerem Infektionsrisiko (Kategorie II) gelten, folgende Einrichtungen nicht betreten:

    • Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.
    • Vollstationäre Einrichtungen der Pflege.
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht wird.
    • Kontaktpersonen sind laut Pressemitteilung grundsätzlich Menschen mit einem Kontakt zu einem bestätigten Fall von COVID-19 ab dem zweiten Tag vor Auftreten der ersten Symptome des Falles.
    • Das Betretungsverbot gilt zudem für Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist. Sie dürfen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets die genannten Einrichtungen nicht betreten.

    Neben dem Betretungsverbot für bestimmte Personengruppen regelt die Allgemeinverfügung zudem, dass jeder Patient oder Betreute nur einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen darf. Die Einrichtungen selbst können, gegebenenfalls auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Besondere Situationen liegen laut Mitteilung des Landratsamts zum Beispiel bei Kindern, im Notfall, in palliativen Situationen und in der Versorgung von Sterbenden vor.

    Landrat Schrell wirbt um Verständnis: „Die Einschränkung der Besuchsrechte zählt zu den erhöhten Schutzmaßnahmen für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen.“

    Stationen erst nach vorheriger Anmeldung betreten

    Der Geschäftsführer der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH, Uli-Gerd Prillinger, bittet deshalb die Bevölkerung, sich bei geplanten Krankenhausbesuchen an den Vorgaben der Allgemeinverfügung zu orientieren. In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt seit Samstagnachmittag ein generelles Besuchsverbot. Im Eingangsbereich in Dillingen ist ein rotes Stoppschild angebracht. Darunter ist zu lesen: "Sehr geehrte Besucher und Angehörige, entsprechend der aktuellen Coronavirus-Lage sind bis auf weiteres keine Patientenbesuche in den Kreiskliniken möglich. Wir danken für Ihr Verständnis." Prillinger betont gegenüber unserer Zeitung, dass grundsätzlich "ein generelles Besuchsverbot" gelte. "In Einzelfällen werden dann Ausnahmen gemacht", erklärt der Geschäftsführer. Nicht bei allen Besuchern stößt dies auf Zustimmung. Eine Mutter, die ihren Sohn besuchen will und am Eingang von Helfern des Roten Kreuzes abgewiesen wird, ist empört. Sie wünscht "gute Besserung - auch im Kopf". Wenig später tauchen Dillinger Franziskanerinnen auf, die in der Krankenhauskapelle Gottesdienst feiern wollen. Auch dies ist in Zeiten der Corona-Krise dort nicht möglich. (pm, bv)

    Telefonisch sind die beiden Pforten in den Kreiskliniken unter 09071/570 (Dillingen) und 08272/9980 (Wertingen) zu erreichen. Dort können die Besuchsregelungen detailliert erfragt werden.

    Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.

    Die jeweils geltenden Risikogebiete findet man tagesaktuell im Netz unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

    Lesen Sie auch:

    Stein unter Auto gelegt - Wagen beschädigt

    Coronavirus: Viele Einrichtungen im Landkreis Dillingen schließen

    Beim Stehlen von Feuerzeugen gefilmt

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden