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Landkreis Dillingen: Kreis Dillingen benennt weitere Plätze, wo die die permanente Maskenpflicht gilt

Landkreis Dillingen

Kreis Dillingen benennt weitere Plätze, wo die die permanente Maskenpflicht gilt

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    Auf weiteren Plätzen im Landkreis Dillingen gilt nun eine permanente Maskenpflicht.
    Auf weiteren Plätzen im Landkreis Dillingen gilt nun eine permanente Maskenpflicht. Foto: imago images/Christian Ohde (Symbol)

    Der Landkreis Dillingen hat entsprechend den Vorgaben aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die stark frequentierten öffentliche Plätze, auf denen permanent Maskenpflicht und darüberhinaus ein Alkoholkonsumverbot in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr besteht, laut einer Pressemitteilung nochmals ausgeweitet. Wie berichtet, hat der Landkreis in dieser Woche den Corona-Warnwert von 35 übertroffen. (Covid-19: Kreis Dillingen überschreitet Warnwert von 35)

    Inzwischen sind auf der Internetseite des Landratsamtes auch Lagepläne zu den Plätzen mit permanenter Maskenpflicht veröffentlicht.

    Nun sind folgende Bereiche betroffen:

    · Dillingen: Königstraße, Bayerischer HofPlatz, Taxispark, Bahnhofsgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße,Adolph-Kolping-Platz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße

    · Lauingen: Marktplatz einschließlich die an den Marktplatz angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, Platz vor der Stadthalle einschließlich der angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg, Bahnhofsgeländeund der Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße

    · Wertingen: Marktplatz

    · Gundelfingen:Prof.-Bamann-Straße, Schnellepark, Bahnhofsgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz

    · Höchstädt: Marktplatz und Bahnhofsgelände

    Der Landrat bittet die Bevölkerung, sich in den genannten Bereichen, die durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet werden, an die geltenden Beschränkungen zu halten.„Denn nur durch eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung kann“, so Schrell, „ein weiteres Ansteigen der Fallzahlen verhindert werden.“

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