Angesichts von verschiedenen Hinweise und Beschwerden, wonach in einigen gewerblichen und privaten Lebensbereichen, wie etwa bei Freizeiteinrichtungen oder bei der Gastronomie, die Umsetzung der 3-G-Regel nicht konsequent und flächendeckend erfolgt, weist das Landratsamt nochmals auf die einschlägigen Regelungen hin. So steht es in einer Pressemitteilung, die das Landratsamt am Mittwochmittag veröffentlicht.
Landkreis Dillingen