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Landkreis Dillingen: Geflügelpest: Keine Stallpflicht mehr im Landkreis Dillingen

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Geflügelpest: Keine Stallpflicht mehr im Landkreis Dillingen

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    Bayernweit ist die Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe aufgehoben.
    Bayernweit ist die Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe aufgehoben. Foto: Christoph Lotter (Symbol)

    Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.

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