Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Dillingen: Ex-Banker aus Lauingen wegen Betrugs verurteilt

Landkreis Dillingen

Ex-Banker aus Lauingen wegen Betrugs verurteilt

    • |
    Im Strafjustizzentrum Augsburg musste sich ein Ex-Banker aus Lauingen verantworten. Es ging um Betrug.
    Im Strafjustizzentrum Augsburg musste sich ein Ex-Banker aus Lauingen verantworten. Es ging um Betrug. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbol)

    Kurz vor Schluss meldet sich noch einmal der Angeklagte zu Wort. Seine Stimme bricht ab, die ersten Sätze verschwimmen zwischen seinen Schluchzern. Er habe lange überlegt, was er in seinen Schlussworten sagen wolle. Schließlich bleibt ihm nur das: Er bittet um eine zweite Chance – auch, um seinen Kindern künftig ein Vorbild sein zu können. Zu dem Zeitpunkt dauert der Prozess gegen den ehemaligen Banker aus Lauingen schon zwei Wochen. Er hat zahlreiche seiner Kunden um teils stattliche Summen Geld betrogen. In wenigen Minuten wird das Urteil fallen. Dem 40-Jährigen steht die Angst vor dem Gefängnis deutlich ins Gesicht geschrieben.

    Der Fall hat im Landkreis viel Aufsehen erregt. Der ehemalige Kundenberater hat zwischen 2012 und 2018 ein Netz aus Umbuchungen und Bargeldabhebungen gesponnen – zulasten einiger seiner Kunden. Die Schadenssumme beträgt wohl knapp 1,1 Millionen Euro. An das Geld gelang er durch vorgetäuschte Anlageversprechen, Umbuchungen und Abhebungen. Damit die Kunden nichts merken, schaltete er teilweise die Funktion, Kontoauszüge auszudrucken, ab. So hat sich der Angeklagte über Jahre bereichert, um die Renovierung seines Hauses zu finanzieren. Um seine Taten zu verschleiern, buchte er Geld seiner Kunden auf die Konten anderer, damit die Fehlbeträge nicht auffallen.

    Der Angeklagte habe mit "höchster krimineller Energie" gehandelt

    Am letzten Verhandlungstag geht es vor Gericht fast nur noch um die Plädoyers und das Urteil. Nur ein Detail wird noch bekannt: Dabei geht es um ein kurzzeitiges Arbeitsverhältnis, das der 40-Jährige 2019 bei einem Versicherungskonzern innehatte. Der Staatsanwalt wollte wissen, wie es zu der Kündigung kam. Da gab der Angeklagte zu, bei der Bewerbung verschwiegen zu haben, dass gegen ihn ein Strafverfahren laufe. Sein Arbeitgeber habe davon durch einen anonymen Brief erfahren. Ermittlungen diesbezüglich wurden eingestellt.

    Der Staatsanwalt wird in seinen Schlussworten deutlich. Der Angeklagte habe mit „höchster krimineller Energie“ gehandelt, um sich persönlich zu bereichern. Schaden: 645.000 Euro. Und das sei nur die „Spitze des Eisbergs“. Ein Teil des Schadens – rund 460.000 Euro – sei bereits verjährt. Der ehemalige Kundenberater habe das Vertrauen seiner Kunden missbraucht. Man müsse ihm zwar zugutehalten, dass er geständig war. Es habe sich jedoch nur um ein Teilgeständnis gehandelt. Den Schaden, den er bei einem 70-jährigen Lauinger, der mit ihm befreundet war, angerichtet haben soll, habe der Angeklagte nicht zugegeben. Auch aus der Untersuchungshaft habe der 40-Jährige wohl nichts gelernt – sonst hätte er bei der nächsten Bewerbung nicht gelogen. Wegen alledem fordert der Staatsanwalt schließlich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. „Das ist die absolute Untergrenze.“

    Ex-Banker aus Lauingen macht den Schaden wieder gut

    Verteidigerin Elisabeth Hößler widerspricht. Sie zählt auf, was ihrem Mandanten alles positiv anzurechnen sei: Dass er den Schaden gegenüber der Bank bereits wiedergutmache, dass er durch seine Familie und seine Arbeitsstelle eine gute Sozialprognose habe, und dass er kooperativ war. Sie stützt sich auch auf die strittigen Fälle, bei denen der 70-jährige Zeuge geschädigt worden sein soll: Es gebe keinen ausreichenden Nachweis dafür, dass ihr Mandant die Bargeldauszahlungen getätigt habe. Der Zeuge sei zudem nicht besonders glaubwürdig gewesen. Der Blick des Angeklagten klebt während des Plädoyers am Boden, er hat seine Hände zusammengefaltet, als ob er beten würde. Und er schluchzt laut hörbar. Hößler betont die Umstände der Tat: Der Angeklagte habe von der Bank, seiner Arbeitgeberin, keinen Kredit für die Renovierung des Hauses erhalten, weil es ihm nicht gehörte. Eine andere Bank als Kreditgeber sei jedoch auch nicht infrage gekommen. Ihr Mandant habe sich in die Idee verrannt, dass am Ende alle profitieren würden, weil die Kunden ihr Geld plus Zinsen erhalten würden. Ein Kredit für die Teilrückzahlung des Schadens sei zum Zeitpunkt der Aufdeckung der Taten nahezu beschlossen gewesen. Hößler fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung. Man müsse ihren Mandanten auch in der Verantwortung halten, den Schaden zu begleichen – und nicht zulassen, dass er in der JVA die Füße hochlege.

    Als das Urteil fällt, läuft der Angeklagte unter der FFP2-Maske blutrot an und weint. Das Gericht befindet ihn in 43 Fällen des Betrugs, Computerbetrugs und der Urkundenfälschung für schuldig. Inbegriffen sind auch strittige Punkte zum Nachteil des 70-jährigen Freundes des Bankers. Der Angeklagte mache die Taten – auch die verjährten – zwar bereits wieder gut. Allerdings habe er auch das Vertrauen seiner Kunden missbraucht und bewusst Opfer ausgewählt, die finanziell eher unbedarft seien. Zur Strafe verhängt das Gericht zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zu den Auflagen gehört auch, dass er insgesamt 50.000 Euro zu gleichen Teilen an fünf Institutionen zahlen muss, unter anderem an die Seniorengemeinschaft Dillingen-Lauingen.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden