Gerade in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen kaufen Kunden mehr über das Internet ein. Hierbei sollte aber nach Auskunft der Dillinger Polizei besondere Vorsicht angebracht sein. Nicht jedes günstige Angebot sei auch wirklich vorhanden. Oft stünden hinter günstigen Schnäppchen sogenannte Fakeshops.
Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen wurden bislang neun Anzeigen bei der Polizeiinspektion Dillingen aufgenommen, bei denen Käufer ihre Ware nicht erhalten hatten. Zuvor hatten sie verschiedene Waren wie Bekleidung und technische Geräte im Internet bestellt und sogleich die Ware direkt bezahlt. In vielen Fällen wurden dabei spanische Empfängerkonten angegeben.
Die Ware haben die Geschädigten nie erhalten, die Anbieter waren nicht mehr erreichbar.
Was sind Fakeshops eigentlich?
Bei Fakeshops handelt es sich um gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, die teilweise auf den ersten Blick völlig seriös wirken. Tatsächlich versuchen Täter mit einem gefälschten Impressum das Vertrauen der Käufer zu erschleichen, um diese dann durch besonders günstige Preise zum Kauf zu animieren.
Darauf sollte man beim Interneteinkauf achten
Hat der Käufer dann ein Produkt bestellt, muss er es in der Regel sofort bezahlen. Dabei werden laut Pressemitteilung oft unsichere Zahlungswege vorgeschlagen, wie direkte Zahlungsdienste oder direkte Überweisungen auf Auslandskonten.
Wer im Internet kauft, sollte auf folgende Dinge achten:
- Achten Sie auf die Adresse der Webseite (sichere Seite durch https und grünes Vorhängeschloss).
- Auffällige Internetadressen mit abgeänderter Domainendung und Rechtschreibfehler in der Produktbeschreibung.
- Erkundigen Sie sich vor einem Kauf über Preise und Anbieter. Zu niedrige Preise oder schlechte Bewertungen sind ein sicheres Zeichen für unseriöse Anbieter.
- Nach Kaufentschluss sollte unbedingt der Kauf nur über Rechnung oder sichere Zahlungswege vorgenommen werden.
- Bei Unsicherheit lieber beim Händler des Vertrauens einkaufen
Sollte man trotzdem zum Opfer eines Fakeshops geworden sein:
- Zahlung versuchen schnellstmöglich rückgängig zu machen.
- Sichern sie alle Belege für den Online-Einkauf, darunter fällt der Kaufvertrag, Bestellbestätigung und E-mails, sowie Überweisungsdaten.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei unter Vorlage der oben genannten Daten.
Grundsätzlich sollte bei jedem Kauf im Internet ein gesundes Misstrauen und Vorsicht angebracht sein. Ein Kauf sollte gut überlegt und nicht leichtfertig getätigt werden. Bei Zweifeln sollte von einem Kauf abgesehen werden. (pol)
Weitere Tipps zum Schutz vor Betrug im Internet unter www.polizei-beratung.de
Lesen Sie dazu auch:
- Lauinger Marktplatz: Polizei löst verbotenes Treffen auf
- Betrunkener Mann verletzt Polizeibeamten in Zusamaltheim
- Der neue Dillinger Polizeichef startet in schwierigen Zeiten